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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/195

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung beim Produkt Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Sachkonto 551010.7851073 -Erweiterung Skateranlage- i. H. v. 68.174.,41 EUR beschlossen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen i. H. v. 48.174,41 EUR im Budget 41 (Stadtentwicklung) bei folgenden Sachkonten:

551010.0210001 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Erwerb von Bäumen und Sträuchern (7.800,00 €), 551010.0460001 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Zäune) (5.057,94 €), 551010.0700000 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Maschinen und Technische Anlagen, Fahrzeuge (9.257,18 €), 551010.0791090 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Sammelposten 2025 (26.059,29 €) und i. H. v. 20.000,00 € im Budget 31 (Tiefbau) beim Sachkonto 542010.0900145 – Kreisstraßen, Sanierung St. Jürgener Straße.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH) ist die Ratsversammlung für die Zustimmungen außerplanmäßiger Auszahlungen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Für die Erweiterung der Skateanlage auf den Königswiesen hatte das beauftragte Ingenieurbüro Studio L2- Architektur eine Kostenschätzung erarbeitet. Diese lag bei 392.105 € brutto und ergab zusammen mit den Planungskosten und den Nebenkosten den Haushaltsansatz für diese Baumaßnahme in Höhe von 475.000 € (HH 2024: 475.000 €).

 

Bei der Auftragsvergabe an die ausführende Firma Karma Parks am 16.12.2024 betrug die Auftragshöhe 338.622,35 €.

 

Ein Nachtragsangebot vom 14.05.2025 über 36.042,27 € brutto über nicht berücksichtigte oder veränderte Leistungen erhöhte den Gesamtauftrag auf 374.664,62 €. Die Gesamtkosten lagen damit immer noch im Rahmen des Haushaltsansatzes.

 

Die beauftragte Firma Karma Parks stellte insgesamt fünf Abschläge in Rechnung (25.03.2025, 21.04.2025, 09.05.2025, 03.06.2025 und 07.07.2025). Die Abschlagsrechnungen hat das Ingenieurbüro Studio L2- Architektur jeweils nach Eingang der Rechnungen geprüft. Anschließend erfolgte die Zahlung der Rechnungen mit den Zahlungsfristen entsprechend VOB/B. Aus den Abschlagsrechnungen war nicht ersichtlich, dass die Schlussrechnung zu Mehrkosten führen würde, die weit über dem Haushaltsansatz liegen würden.

 

Die vom Planungsbüro geprüfte und in einzelnen Positionen korrigierte Schlussrechnung (Datum 10.10.2025) liegt dem SG Öffentliches Grün seit dem 14.11.2025 vor. Sie hat eine Höhe von 428.585,19 €. Der Zahlbetrag liegt bei 77.111,50 €. Unter Berücksichtigung der noch anstehenden Restzahlung für die Honorarschlussrechnung des Planungsbüros in Höhe von 27.910,26 € sind 68.174,41 € nicht durch die Haushaltsmittel gedeckt.

 

Nach Rückmeldung des Planungsbüros hat die deutliche Überschreitung der Auftragssumme folgende Ursachen: Zum einen wurden verschiedene Mengenangaben im Leistungsverzeichnis zu gering angesetzt. Zum anderen gab es eine Überarbeitung des Ausführungsplans (15.03.2025) durch das Planungsbüro kurz nach Beginn der Baumaßnahme. Die Überarbeitung erfolgte auf eigenen Vorschlag des Büros, um die Anlage noch weiter zu verbessern. Hierbei wurden seitens des Planungsbüros Erfahrungswerte aus anderen vergleichbaren Bauvorhaben eingebracht. Die einzelnen Elemente der Anlage wurden durch die vorgeschlagenen Überarbeitungen besser miteinander verbunden. Diese Planänderung hat allerdings weitere Mehrmengen verursacht. Etwaige Mehrkosten durch Mengenmehrungen aufgrund der Planänderung wurden weder vom Planungsbüro noch von der ausführenden Firma kommuniziert.

 

Der geänderte Plan wurde am 17.03.2025 durch das SG Öffentliches Grün freigegeben, da die relativ kleinen Veränderungen sinnvoll und verbessernd erschienen. Die Änderungen waren auch nicht so offensichtlich, dass erkannt werden konnte, dass dadurch Mehrkosten verursacht werden. Zumal es keine Hinweise des Planers in diese Richtung gab und, um zügig in die lang ersehnte Umsetzung zu kommen, erfolgte die Freigabe des geänderten Plans durch das SG Öffentliches Grün.

 

3. Problemdarstellung

Die schlussendliche Höhe des Fehlbetrages war dem SG Öffentliches Grün am 14.11.2025 mit Eingang der geprüften Schlussrechnung bekannt. Es wurde die nächst folgende Ratsversammlung (15.12.) für die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe gewählt.

 

Die Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe liegt außerhalb des Höchstbetrages nach § 3 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann. Auf eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister nach § 65 Abs 4. GO wurde verzichtet. Zwar wird die Zahlungsfrist nach VOB/B für die Schlussrechnung überschritten. Dies konnte jedoch im Vorweg mit der ausführenden Firma kommuniziert werden.

 

Eine vorherige Befassung der städtischen Gremien mit den Mehrkosten war nicht möglich, da die Überschreitung des Haushaltsansatzes erst mit Vorlage der Schlussrechnung weit nach Abschluss der Baumaßnahme bekannt wurde.

 

Demzufolge ergibt sich daraus die Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Auszahlung, da die entsprechenden Arbeiten bereits ausgeführt und abgeschlossen wurden und die Stadt damit in der Verpflichtung zur Zahlung der erbrachten Leistungen ist. Andernfalls wären die Interessen der Stadt Schleswig als bislang zuverlässigen Auftraggeber und Vertragspartner ernstlich gefährdet.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Verwaltungsseitig wird empfohlen im Budget 41 (Stadtentwicklung) 68.174,41 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen i. H. v. 48.174,41 EUR im Budget 41 (Stadtentwicklung) bei folgenden Sachkonten:

551010.0210001 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Erwerb von Bäumen und Sträuchern (7.800,00 €), 551010.0460001 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Zäune) (5.057,94 €), 551010.0700000 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Maschinen und Technische Anlagen, Fahrzeuge (9.257,18 €), 551010. 0791090 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Sammelposten 2025 (26.059,29 €) und i. H. v. 20.000,00 € im Budget 31 (Tiefbau) beim Sachkonto 542010.0900145 – Kreisstraßen, Sanierung St. Jürgener Straße.

 

 

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Anlagen

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