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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/191-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig in der Fassung der Anlage zur VO/2025/191 wie folgt zu ändern:

 

Artikel I
 

-unverändert-

 

Artikel II

§ 2 Bürgervorsteherhin/Bürgervorsteher und Stellvertretungen
 

1)  Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 60 v.H. des Höchstsatzes der Verordnung, aufgerundet auf volle Euro.
 

2) unverändert

 

Artikel III
 

§ 6 Ausschussmitglieder
 

1)  Ausschussmitglieder, die nicht der Ratsversammlung angehören, erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 90 v.H. des Höchstsatzes der Verordnung pro Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses, in den sie gewählt sind.

 

[Rest unverändert]

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Begründung

Aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein steigen einige Aufwandsentschädigungen in der Stadt Schleswig spürbar. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11. dafür ausgesprochen, die Entschädigungen künftig auf 75 % des Höchstsatzes zu begrenzen, sofern nicht bereits Festbeträge festgelegt sind.

 

Die SPD-Fraktion beantragt nunmehr, bei den bürgerlichen Ausschussmitgliedern diesen Prozentsatz auch weiterhin bei 90 % zu belassen, da die hiermit verbundene Aufwandsentschädigung an sich niedrig ausfällt und nicht weiter begrenzt werden sollte.

 

Im Gegenzug wird die Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin auf 60 % des Höchstsatzes begrenzt. Die monatliche Aufwandsentschädigung würde dann 653,- € betragen. Dies wird als ausreichend erachtet. Hervorzuheben ist, dass hiermit immer noch eine Erhöhung zum derzeitigen Betrag von fast 100,- €/Monat verbunden ist.

 

Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Durch diese Änderung würde die Stadt bei dem Posten der Bürgervorsteherin inkl. der Stellvertretungen ca. 4.900,- €/Jahr im Vergleich zur Beschlussvorlage der Stadt einsparen.

 

Bei den bürgerlichen Ausschussmitgliedern würde hingegen ein Mehraufwand entstehen, der abhängig ist von der tatsächlichen Sitzungsteilnahme der bürgerlichen Ausschussmitglieder. Ausgehend von 540 Auszahlen liegt die Differenz bei 4.320,- €.

 

Insofern ist der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion in etwa aufwandsneutral, der Aufwand wird lediglich anders verteilt.

 

Für die SPD-Fraktion

 

Fabian Bellinghausen  Henrik Vogt

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