Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für die Bereiche Altstadt und Holm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Sandmeier, Rowena
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.10.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
Mit dem Entwurf der Gestaltungssatzung für die Bereiche Altstadt und Holm wurden zwei Bürgerinformationsveranstaltungen (27.09.2016 und 02.07.2018) sowie die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 27.09. - 25.10.2016 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist vom 25.11. - 29.12.2017 erfolgt. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Anhang aufgeführt. Die Abwägung wird entsprechend des anhängenden Abwägungsvorschlages beschlossen.
Auf Grundlage von § 84 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein wird die Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für die Bereiche Altstadt und Holm in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Abwägungsergebnis ist allen Beteiligten mitzuteilen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über Satzungen nach dem Planungs- und Landesbaurecht vor.
2.Sachdarstellung
Im Bereich der Altstadt und des Holms kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Neubauten, welche anscheinend wenig Rücksicht auf die umgebene historische Bebauung nehmen. Für die betroffenen Bereiche in der Altstadt lagen bisher keine oder nur überalterte Bebauungspläne vor. Darüber hinaus hat die Verwaltung der Stadt Schleswig bisher kein gesetzeskonformes Instrument zur Verfügung, mit dem sie sinnvoll und wirksam auf die Gestaltung von Neubauten im Bereich der Altstadt und des Holms Einfluss nehmen kann.
Vor diesem Hintergrund wurde die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für diesen Bereich in Auftrag gegeben. Die Aufstellung der Satzung war ein umfänglicher Prozess, bei welchem die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Vertreterinnen und Vertreter sowie die betroffenen Behörden frühzeitig und umfassend beteiligt wurden. Neben dem Entwurf der Gestaltungssatzung wurde zudem ein Leitfaden erarbeitet, welcher den Bau- und/oder Sanierungswilligen Orientierung und Sicherheit gibt, wertbeständig und einfühlsam mit der vorhandenen Bausubstanz in der Altstadt umzugehen.
Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Im Laufe des Erarbeitungsprozesses der Satzung sind daher einige Anpassungen vorgenommen worden. Die Anregungen und Stellungnahmen sind in den beigefügten Abwägungstabellen bzw. Protokollen aufgeführt.
Es wird empfohlen, über die Stellungnahmen wie in den anhängenden Abwägungstabellen und Protokollen vorgeschlagen zu beschließen. Die Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für die Bereiche Altstadt und Holm sollte in der vorliegenden Fassung beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Abwägungsergebnis ist allen Beteiligten mitzuteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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