Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/033-I
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Eintrittsvergünstigungen für die Wikingertage und das Norden-Festival (Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2020)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Verfasser*in:
- Katzer, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.03.2020
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Geplant
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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26.03.2020
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
1.Für die Veranstaltung "Wikingertage Schleswig" werden im Jahr 2020 für 50 Schleswiger Familien (mind. ein Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahre), die Leistungen nach dem SGB II, dem AsylLbG oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, die gesamten Kosten für den Eintritt übernommen.
2. Für die Veranstaltung "NØrden-Festival" werden im Jahr 2020 für 150 Einzelpersonen aus Schleswig, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylblG oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, die gesamten Kosten für den Eintritt übernommen.
3.Die Verwaltung wird die Ausgabe und Nachhaltigkeit der Tickets übernehmen. Dazu legt die Verwaltung bis zur nächsten SJS-Sitzung ein entsprechendes Konzept vor.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Verantwortlichen der beiden Veranstaltungen anzusprechen, ob für die 50 Familientickets der "Wikingertage Schleswig" und für die 150 Einzeltickets des "NØrden-Festivals" Sonderkonditionen erhalten werden können. Hierzu ist auf der nächsten SJS-Sitzung durch die Verwaltung vorzutragen.
5.Für alle zukünftigen Veranstaltungen, die über die Stadt gefördert werden, ist dem Veranstalter aufzuerlegen, dass ein bestimmtes Kontingent an verbilligten Eintrittskarten für Personen aus Schleswig, die Leistungen nach dem SGB II, dem AsylLbG oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, zur Verfügung zu stellen ist.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
Begründung des Beschlussvorschlags
Menschen, die von staatlichen Transferleistungen abhängig sind, sind oft von kulturellen Veranstaltungen aufgrund der teilweisen hohen Eintrittspreise ausgeschlossen.
Wir als CDU-Fraktion sehen die dringende Notwendigkeit, diesen Menschen den kulturellen Zugang wieder zu öffnen.
Der Antrag ist als Ergänzung zum „S-Pass“ zu sehen, der lediglich einen Zuschuss zu bestimmten Besuchen vorsieht, jedoch die im Antrag genannten Veranstaltungen außen vorlässt.
Insbesondere Familien mit Kindern trifft es besonders hart, sodass die CDU-Fraktion neben dem „NØrden-Festival“ auch die „Wikingertage Schleswig“ einbezieht, um auch Familien einen gemeinsamen Besuch zu ermöglichen.
Mit Stand 2018 (Quelle „Digitaler Sozialbericht“ – Kreis Schleswig-Flensburg) waren in der Stadt Schleswig 3.941 Personen hilfebedürftig im Sinne des SGB II.
Neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zählen dazu insbesondere die in den Haushalten mitwohnenden Kinder, soweit sie noch nicht den Beginn der Erwerbsfähigkeit erreicht haben und sich im Bezug von Sozialgeld befinden.
In Schleswig leben 1.279 Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften.
42,6 % aller in Schleswig lebenden Kinder (bis 14 Jahren einschließlich) beziehen Leistungen nach dem SGB II (hier dann Sozialgeld)
628 Personen bezogen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
258 Personen bezogen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für die CDU-Fraktion
Klaus Katzer
