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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/084-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den vorliegenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss entsprechend der Vorlage VO/2020/084 wie folgt zu ändern:

 

-          Die textlichen Festsetzungen 1.3.2 und 1.4.1 werden ersatzlos gestrichen.

 

-          Die textliche Festsetzung 8.6 wird wie folgt neu gefasst:

 

"In den Bauflächen 6, 7, 8, 10 und 11 sind als Einfriedigung nur Hecken aus Laubgehölzen mit einer maximalen Höhe von 1,50 m über OK Gelände zulässig."

 

-          Es wird folgende neue Festsetzung 8.7 eingefügt:

 

"Bei der erforderlichen Zaunanlage für den Kranhafen (Baufeld 12) ist die Verwendung von blickdichten Materialien nicht zulässig. Eine Begrünung der Zaunanlage ist nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m über OK Gelände zulässig."

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor. Gemäß § 9 der Haupsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen.

 

2.Begründung des Beschlussvorschlags

 

Zu 1

Die derzeitigen Festsetzungen zur sozialen Wohnraumförderung sind nach Rücksprache mit dem das Verfahren begleitenden Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer nicht hinreichend bestimmt. Die geforderten Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau müssten konkreten Baufeldern – und nicht Bauflächen – zugeordnet werden. Dies ist jedoch bei dem derzeitigen Planungsstand seitens der Investor*innen nicht möglich.

Die Erforderlichkeit zur Errichtung von Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau wird daher über den Städtebaulichen Vertrag gesichert. Hier wird ein Passus aufgenommen, welcher sicherstellt, dass 10% der geschaffenen Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden. Dies ist bereits in einem Abstimmungsgespräch mit den Investor*innen am 16.09.2020 thematisiert worden. Der Erschließungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zum B-Plan zu schließen, so dass der Verzicht auf eine Festsetzung im B-Plan kein Risiko mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung sozial geförderten Wohnraums darstellt.

 

Zu 2.

Im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird eine Aufnahme des Baufeldes 7 in die o. g. Festsetzung vorgeschlagen. Aus städtebaulicher Sicht spricht nichts gegen die Aufnahme des entsprechenden Baufeldes.

 

Zu 3.

Im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird vorgeschlagen, auch für das Baufeld 12 eine Lebendhecke mit einer maximalen Höhe von 1,50 m festzusetzen. Das Baufeld 12 war bewusst von der Festsetzung 8.6 ausgenommen, da die betrieblichen Anforderungen eine Einzäunung des gesamten Kranhafens erforderlich machen. Um die Sichtbeziehung zur Schlei auch in diesem Bereich zu sichern, soll für die Zaunanlage die Verwendung blickdichter Materialien grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für eine Begrünung der Zaunanlage wird eine maximale Höhe von 1,50 m über OK Gelände

vorgeschlagen.

 

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