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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

21.09.2020 - 6 Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig "Auf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sandmeier begründet den vorliegenden Änderungsantrag.

 

Ratsherr Lehmkuhl fordert für die CDU-Fraktion die Gewährleistung, dass die Pflege der vorgeschriebenen Hecken nicht durch die Stadt Schleswig erfolgen soll.

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Beschluss:

Es wird beschlossen, den vorliegenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss entsprechend der Vorlage VO/2020/084 wie folgt zu ändern:

 

-          Die textlichen Festsetzungen 1.3.2 und 1.4.1 werden ersatzlos gestrichen.

-          Die textliche Festsetzung 8.6 wird wie folgt neu gefasst:

 

"In den Bauflächen 6, 7, 8, 10 und 11 sind als Einfriedigung nur Hecken aus Laubgehölzen mit einer maximalen Höhe von 1,50 m über OK Gelände zulässig."

 

-          Es wird folgende neue Festsetzung 8.7 eingefügt:

 

"Bei der erforderlichen Zaunanlage für den Kranhafen (Baufeld 12) ist die Verwendung von blickdichten Materialien nicht zulässig. Eine Begrünung der Zaunanlage ist nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m über OK Gelände zulässig."

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig