Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/147

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt Schleswig durch die 9. Nachtragssatzung in der der Fassung der Anlage 1 zur VO/2020/147 zu ändern.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Hauptausschuss ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein u. a. über die Änderungen von Satzungen.

 

2.Sachdarstellung

Die Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein um den neuen § 35 a „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ macht eine Überarbeitung der Hauptsatzung erforderlich. In bestimmten Fällen höherer Gewalt können Sitzungen als Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...