Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/146
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.10.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.11.2020
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Der Hauptausschuss ist nach § 45 b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein u. a. über die Änderungen von Satzungen.
2.Sachdarstellung
•künftig werden Beschlüsse über die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen abschließend im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Satzungsbeschluss ist nach wie vor in der Ratsversammlung zu fassen. Die Anpassung ermöglicht eine schnellere und flexiblere Fortführung der Folgetätigkeiten.
•Abgrenzung der Zuständigkeit von Schul-, Jugend- und Sozialausschuss und dem Bau- und Umweltausschuss in Fragen zu baulichen Belangen der Schulen. Die Abgrenzung erfolgt nun eindeutig durch die Zuordnung nach Leistungsphasen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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