Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/146

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die 6. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig in der Fassung der Anlage 1 zur VO/2020/146 zu ändern.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Hauptausschuss ist nach § 45 b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein u. a. über die Änderungen von Satzungen.

 

2.Sachdarstellung

künftig werden Beschlüsse über die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen abschließend im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Satzungsbeschluss ist nach wie vor in der Ratsversammlung zu fassen. Die Anpassung ermöglicht eine schnellere und flexiblere Fortführung der Folgetätigkeiten.
 

Abgrenzung der Zuständigkeit von Schul-, Jugend- und Sozialausschuss und dem Bau- und Umweltausschuss in Fragen zu baulichen Belangen der Schulen. Die Abgrenzung erfolgt nun eindeutig durch die Zuordnung nach Leistungsphasen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...