26.01.2023 - 12.5 Bericht zum Kulturhaus Auf der Freiheit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Datum:
- Do., 26.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Dr. Pfannkuch informiert, dass das Büro Siller, Landschaftsarchitekten Kiel, mit der Freiraumplanung um das Kulturhaus beauftragt worden ist.
Das gesamte Vergabeverfahren einschließlich des Architektenwettbewerbes und der Auftragserweiterung gem. § 132 GWB wurde von der GMSH vergaberechtlich ohne Beanstandungen geprüft.
Der Prüfungsabschluss der Bauantragsunterlagen, die im August 2022 eingereicht
wurden, wird zeitnah erwartet. Die eingereichte Statik ist bereits genehmigt worden.
Die Stadt Schleswig plant, bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin sowie beim Land SH einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZM-Antrag) zu stellen, um die nächsten Stufen 5 und 6 des Architektenauftrages förderunschädlich abrufen zu können.
Am 25.01.2023 haben ferner die gem. RZBau erforderlichen Koordinierungsgespräche mit dem Bund, dem Land und der GMSH begonnen. Darin wurde der Stadt seitens der BKM eine gute Vorarbeit attestiert. Ein Prüfungspunkt des Koordinierungsgesprächs war die Realisierung von „Kunst am Bau“ bzw. „Kunst im öffentlichen Raum“ im Zusammenhang mit dem Kulturhaus. Frau Dr. Pfannkuch informiert, dass im Rahmen des Koordinierungsgesprächs vorsorglich als Option 1 % der Gesamtbausumme ggü. der GMSH für „Kunst am Bau“ benannt hat – dies, um zum jetzigen Zeitpunkt die umfassende Stellungnahme der GMSH einschließlich dieser Option zu ermöglichen. Ob diese tatsächlich zum Tragen kommen wird, bedarf zunächst der Erörterung u.a. mit dem Architekten und eines Konzeptvorschlages. Dieser würde dann dem KST-Ausschuss zur Erörterung und Beschlussfassung vorgestellt werden.
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung ist zu erwähnen, dass mit Schreiben vom
08.11.2022 das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes
Schleswig-Holstein der Stadt Schleswig eine Sonderbedarfszuweisung nach § 8 FAG
in Höhe von 1,53 Mio. € in Aussicht gestellt hat. Ferner ist der Stadt Schleswig am
22.12.2022 der Bescheid des Kreises Schleswig-Flensburg über eine Kreiszuweisung
für das Kulturhaus Auf der Freiheit in Höhe von 1,5 Mio. € zugegangen.
Bürgermeister Dose dankt Frau Dr. Pfannkuch für die bisher getätigte umfangreiche Arbeit, insbesondere für den großen Aufwand bei der Beantragung des oben beschriebenen vorzeitigen Maßnahmenbeginns.