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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

24.06.2019 - 12 Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dose hält den Sachvortrag.

 

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Beschluss:

  1. Mit dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Schleswig Gebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Frist vom 14.11.2018 bis zum 14.12.2018 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Die von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren weiter berücksichtigt.

 

ASF (Abfallbetriebe Schleswig-Flensburg)

Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren weiter berücksichtigt. Von der Ausweisung einer zentralen Sammelfläche für Müllbehälter wird abgesehen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg

Nach Eingang der Stellungnahme wurde Kontakt zur unteren Bodenschutzbehörde aufgenommen.

Der Altlastenverdacht konnte durch eine Recherche mit Ortsbesichtigung ausgeräumt werden. Weitere Bodenuntersuchungen sind nicht erforderlich (Schreiben der unteren Bodenschutzbehörde an das SG Stadtplanung vom 14.02.2019).

 

A (Stellungnahme der Öffentlichkeit)

Die 45erRunde nimmt zu den Planungen wie folgt Stellung (Auszug aus dem Protokoll der 45er Runde vom 15.01.2019):

Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 30 sieht lediglich eine Erhöhung um 2 Wohneinheiten vor. Aus Sicht der 45er Runde ist die Straße Polierteich geeignet, dies verkehrlich aufzunehmen.“

 

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Schleswig - Gebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt -, bestehend als der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der anliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage