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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

05.06.2019 - 18.2 städtische Schulen

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Wortprotokoll

Herr Kischkat erläutert Folgendes: Gemäß § 3 (1) Schulgesetz gibt sich die einzelne Schule zur Ausgestaltung ihrer pädagogischen Arbeit und des Schullebens ein Schulprogramm, das sie der Schulaufsichtsbehörde vorlegt. Vor der Beschlussfassung ist der Schulträger zu hören.

Das Schulprogramm (früher Schulkonzept) wird in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst. In der Regel haben die Anpassungen keine finanziellen, sondern lediglich pädagogische Auswirkungen. Der Ausschuss wird über die Änderungen in der jeweils nächsten Sitzung informiert. Bei finanziellen Auswirkungen erfolgt die Beteiligung des Ausschusses vor der Zustimmung des Schulträgers.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt mit 9 Ja-Stimmen, die Öffentlichkeit ab Tagesordnungspunkt 19 auszuschließen.