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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.01.2019 - 5 Beschluss über die Städtebauliche Sanierungsmaß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Havenstein erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

An die Verwaltung ergeht der Prüfauftrag, ob der Geltungsbereich um die Grundstücke der Pflegeeinrichtungen am Johannistaler Weg und Bergkoppel erweitert werden könne.

 

 

Beschluss:

1. Für den im anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Stadtteils St. Jürgen der Stadt Schleswig - Bereich zwischen Mozartstraße im Norden, Brautsee und Seekamp im Osten, Am Brautsee, Erlenweg und Johannistaler Weg im Süden und St. Jürgener Straße und Drei Kronen im Westen“ wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchung auf der Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3. Mit den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Verwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbreitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in den Ausschüssen zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Beschluss:

1. Für den im anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Stadtteils St. Jürgen der Stadt Schleswig - Bereich zwischen Mozartstraße im Norden, Brautsee und Seekamp im Osten, Am Brautsee, Erlenweg und Johannistaler Weg im Süden und St. Jürgener Straße und Drei Kronen im Westen“ wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchung auf der Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

2. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3. Mit den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Verwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbreitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in den Ausschüssen zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage