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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

23.04.2019 - 6.1.1 Veränderungssperre Altstadt

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet über ein ihm vorliegendes Schreiben mit der Anregung zur Verhängung einer Veränderungssperre für den Altstadtbereich. Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist jedoch die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zu einem entsprechenden Bebauungsplan.

 

Herr Harms ergänzt, dass für die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses ein beurteilungsfähiger Stand zu Art und Maß der Bebauung erreicht sein muss. Der Auftrag zur Vorbereitung eines Bebauungsplanes kann für den Bereich der Altstadt nunmehr erteilt werden. Für den Herbst diesen Jahres wird die Vorlage eines Vorentwurfes erwartet.