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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

19.06.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Bürger kritisiert, dass der unter TOP 6 zu beschließende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 – Auf der Freiheit (Westteil) – und der damit verbundenen Änderung des Rahmenplans eine weitere Erhöhung des Verkehrsaufkommens an der ZOB-Kreuzung aus Richtung Knud-Laward-Straße in Richtung Gottorfer Damm bedeutet und dieses nicht in das in der letzten Sitzung vorgestellte PHQ-Verkehrsgutachten eingeflossen sei.

Herr Schöning berichtet, dass das durch die Bebauung erwartete höhere Verkehrsaufkommen in das PHQ-Verkehrsgutachten eingeflossen ist.

 

Ein Bürger kritisiert die Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 103, da bislang die nach dem Bundesbaugesetz vorgeschriebene Bürgerbeteiligung nicht durchgeführt worden sei.

Herr Harms antwortet, dass die Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolge. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Schleswig. Während der Auslegungsfrist habe jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

 

Ein Bürger kritisiert, dass die im B-Plan Nr. 103 geplante Bebauung im Widerspruch zu dem von der Ratsversammlung beschlossenen Rahmenplan stehe.

Bürgermeister Dr. Christiansen erläutert, dass ein städtebaulicher Rahmenplan lediglich ein informelles Planungsinstrument sei um Entwicklungspotenziale auszuloten und Perspektiven für eine künftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Ein Rahmenplan stelle keine rechtlich verbindliche Planungsgrundlage für zukünftige konkretisierende Bebauungspläne dar.

 

Ein Bürger kritisiert, dass zumindest die Kernaussage zur Geschossigkeit im Rahmenplan hätte eingehalten werden müssen.

Bürgermeister Dr. Christiansen wiederholt seine Aussage zur vorher gestellten Frage und ergänzt, dass es sich bei der im Rahmenplan dargestellten Geschossigkeit nicht um eine Kernaussage handele.

 

Ein Bürger spricht sein Bedauern darüber aus, dass Schleswig bei der Präsentation des Fahrrad-Klima-Tests nicht vertreten war. Ferner kritisiert er die Idee des Fachbereichs Bau, die Stelle eines Verkehrsplaners mit einem Tiefbauingenieur zu besetzen.

Herr Schöning antwortet, dass die planerische Arbeit auch weiterhin von einem externen Planungsbüro erarbeitet werden soll. Der noch einzustellende Ingenieur soll die Planung intern fachlich begleiten.

 

Ein Bürger fragt, ob seitens der Stadt Bedenken dagegen bestehen, die Interessenverbände (z. B. ADFC) frühzeitig in die Ideenentwicklung zur Verbesserung des Radverkehrs einzubinden und in Form einer Rad-AG -unter Beteiligung der Selbstverwaltung- die eingebrachten Vorschläge durch entsprechende Beschlussfassung auch schnell umsetzen könnte.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass eine Arbeitsgruppe keine Beschlussbefugnis inne hat und auch nicht beabsichtigt ist, einzelnen Vertretern eine Beschlussbefugnis zu übertragen.

 

Ratsfrau Dr. Tewes fragt, ob die Stadt bereits Mitglied des Vereins Rad SH ist.

 

Antwort zum Protokoll:

Eine Mitgliedschaft im RAD SH e. V. bedeutet nach derzeitigem Stand, dass neben einem jährlichen Vereinsbeitrag von 2.000 Euro eine regelmäßige Mitarbeit im Verein erwartet bzw. gefordert wird. Da hierfür zurzeit keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, wird eine Mitgliedschaft im Verein erst nach Einstellung eines „Verkehrsplaners“ in Betracht gezogen.