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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

19.06.2019 - 4 Beschluss über die Aufstellung und öffentliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende hält den Sachvortrag. Er weist darauf hin, dass im vorliegenden B-Plan erstmalig die 10 %-ige Quote für geförderten Wohnraum festgeschrieben worden ist.

 

Aus den Reihen des Bau- und Umweltausschusses wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass in der Beschreibung des Plangebietes „östlich Kattenhunder Weg“ ausgeführt wird. Richtig müsse es heißen „westlich Kattenhunder Weg“. Aus den Reihen des Bau- und Umweltausschusses wird bis zur nächsten Sitzung die Beantwortung folgender Fragen erwartet:

1. Wie hoch werden die Kosten für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen beziffert?

2. Welche Problematik ergibt sich durch die Bauverzögerung auf den Wichelkoppeln für die Förderkulisse zur EIS-Wärme?

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Beschluss:

Es wird beschlossen, für das Gebiet östlich des Kattenhunder Weges, südlich des Gewerbegebietes „Ratsteich“, östlich des Schulwaldes und nördlich der Oscar-Behrens-Straße, den Bebauungsplan Nr. 100 An den Wichelkoppeln aufzustellen. Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gebilligt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Der Bebauungsplan Nr. 100 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage