19.06.2019 - 8 Lösungsvorschläge zur WC-Frage und Bahnhofsmiss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 19.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Christiansen berichtet darüber, dass von ihm angeordnet worden ist, einen Toilettencontainer und einen Bürocontainer für die Bahnhofsmission aufzustellen. Die Anordnung erging auf der Grundlage des § 55 Absatz 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH) wonach der Bürgermeister dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen für die Gemeindevertretung oder den Ausschuss anordnen kann. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen. Dieser Verpflichtung komme mit diesem Bericht nach. Er verweist ferner darauf, dass zwar eine Zuständigkeit für die Aufstellung der Container seitens der Stadt nicht bestehe, die moralische Verpflichtung und der öffentliche Druck hätten ihn letztendlich zu einer schnellen Entscheidung gezwungen. Die Kostentragung für diese Maßnahme erfolgt durch die Leistungspauschale, so dass eine direkte Belastung des städtischen Haushaltes nicht erfolgt. Die Anmietung der Container erfolgte zunächst befristet bis zum 31.12.2019 in der Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungen mit der Bahn abgeschlossen sein werden.
Im Anschluss beantwortet Herr Dr. Christiansen die Fragen des Vorsitzenden wie folgt:
- Ggf. erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung der Container liegen noch nicht vor.
Der Fachbereich Bau ist von ihm angewiesen worden, die erforderlichen Genehmigungen in Abstimmung mit den Umweltdiensten einzuholen.
- Nach seinem Kenntnisstand wird der Kostenrahmen von 15.000 € nicht überschritten.
- Er habe erst vor drei Tagen von der Vorlage einer unterschriftsreifen Vertragsfassung erfahren.
- Eine Umsetzung des falsch ausgerichteten Containers für die Bahnhofsmission sei bereits veranlasst.
- Der Fachbereich Bau wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine Kostenbeteiligung der Bahn zu erlangen.
Der Vorsitzende berichtet, dass ihm auf Nachfrage mitgeteilt worden sei, dass sich die Investitionskosten auf 15.000 Euro und die monatlichen Unterhaltungskosten (Miete, Instandhaltung, Toilettenreinigung und Betriebskosten) auf 3.500 Euro belaufen. Die Gesamtkosten würden sich somit für das Jahr 2019 auf knapp 40.000 Euro belaufen.
Nach seiner Ansicht hätten für deutlich weniger Geld der Bahnhofsmission die Betriebskosten erstattet werden können.
Abschließend stellt der Vorsitzende das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Eilentscheidung nach § 55 Abs. 4 GO in Frage.