10.07.2025 - 15 Beschluss zur Auswertung von KulturL zwecks kul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Do., 10.07.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Pfannkuch erläutert die Drucksache und stellt heraus, dass die Verwaltung zusammen mit den Kulturschaffenden Lösungen finden möchte.
Dazu geht Frau Kemme näher auf die Drucksache ein. Die Verwaltung werde auf Grundlage des Beschlusses klären und prüfen, in welcher Weise dem Bedarf nach Kultur- und Begegnungsräumen in der Stadt und den Stadtteilen besser Rechnung getragen werden kann. Grundsätzlich kann mit Kultur und Kulturakteuren eine bessere Teilhabe und Teilnahme in der Stadtgesellschaft ermöglicht werden. Dies sei Ziel einer kulturellen Stadtentwicklung.
Frau Asmussen hält die Herangehensweise für gut, wichtig und essenziell für viele Gruppen. Dies sei ein guter Weg, die Stadtgesellschaft weiter voran zu bringen.
Bürgermeister Dose berichtet über die Möglichkeit, dass durch die durch die Sanierungsarbeiten erforderliche temporäre Anmietung des Ladenleerstandes durch das städtische Jugendzentrum die Möglichkeit bietet, dass KulturL in den vom Jugendzentrum nicht benötigten Zeiten bzw. in Abstimmung mit dem Jugendzentrum an der bisherigen Wirkungsstätte temporär „in Verlängerung“ geht. Ein erhöhter Kostenaufwand für KulturL wird hierdurch nicht verursacht, da die Mietkosten für den Ladenleerstand aus dem für das Jugendzentrum maßgebenden Budget gedeckt werden.
Frau Neumann berichtet, dass der Seniorenbeirat wie bisher vormittags das KulturL nutzt. So wäre teilweise eine ganztägige Auslastung möglich.
Frau Dr. Tewes weist abschließend darauf hin, dass eine Zustimmung für eine kulturelle Stadtentwicklung von Vorteil sein könnte.
Beschluss
Es wird beschlossen, die Verwaltung mit der Ermittlung von spezifischen Raumbedarfen der Schleswiger Zivilgesellschaft und Kulturschaffenden zu beauftragen.
1. Sie prüft Möglichkeiten, die Akteursgruppen, die im Ladenlokal ehrenamtlich gewirkt haben, in den kommunalen Einrichtungen kostenneutral unterzubringen.
2. Die Verwaltung wertet den KulturL-Prozess gemeinsam mit der AG KulturL/dem Kulturzentrum e. V. und Dritten aus und prüft, inwiefern eine Perspektive zur kulturellen Zwischennutzung von leerstehenden Ladenlokalen im Zentrum und/oder anderen Stadtteilen entwickelt werden kann. Dies bezüglich richtet sie einen Runden Tisch „Kulturelle Stadtentwicklung“ ein.