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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

04.09.2018 - 10 Beschluss über die Satzung der Aufhebung des vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende hält den Sachvortrag.

 

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Beschluss:

Mit dem Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt

Schleswig wurde gem. § 3 (2) BauGB während der Frist vom 10.07.2018 bis zum 09.08.2018

die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anliegende Abwägungstabelle):

 

Schleswiger Stadtwerke

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an das Planungsbüro, welches die Bauleitplanung r das neue Vorhaben bearbeitet, übermittelt. Für die Aufhebung des Bebauungsplans ergeben sich keine Auflagen oder Änderungen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet Regionalentwicklung

Die Auflagen zum Ausgleich für die Beseitigung der Streuobstwiese werden in die textlichen

Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans übernommen. Der Begründungstext zur Aufhebung des Bebauungsplans wurde angepasst.

 

Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an das Planungsbüro zur Berücksichtigung bei der Planung übermittelt.

 

Die Hinweise der unteren Wasserbehörde werden ebenfalls dem Planungsbüro übermittelt, um bei der Planung des neuen Vorhabens Berücksichtigung zu finden.

 

rger/in A

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 wurden Ausgleichsmaßnahmen für das Fällen

der Bäume benannt. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht durchgeführt.

Die untere Naturschutzbehörde weist in ihrer Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplans darauf hin, dass die Auflagen weiterhin gelten und hat eine Frist zur Umsetzung gesetzt.

Die Auflagen werden als textliche Festsetzungen in den künftigen Bebauungsplan übernommen.

 

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Schleswig wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der anliegenden Fassung gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Abwägungsergebnis ist allen Beteiligten mitzuteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage