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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

19.06.2019 - 6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachvortrag wurde mit dem TOP 5 zusammengefasst.

 

Im Bau- und Umweltausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass folgende Punkte im B-Plan bzw. im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden sollen:

  1. Die Fußwege sind möglichst nahe an der Wasserlinie herzustellen (wie in der Präsentation vorgestellt) und die öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  2. Die Breite der Fußwege ist entsprechend der im Plangebiet B 83 B festzuschreiben, so dass eine Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer möglich ist.
  3. Die Höhe der Grundstückseinfriedigungen ist so zu begrenzen, dass vom Fußweg uneingeschränkte Sicht auf die Schlei gewährleistet wird.
  4. Eine Quote von 10 % (des hergestellten Wohnraumes) für den allgemeinen Wohnbereich ist für den geförderten Wohnungsbau vorzuhalten.
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Beschluss:

Es wird beschlossen, für das Gebiet zwischen der Fjordallee im Westen und der Pionierstraße im Norden und Osten und der Schlei im Südosten den Bebauungsplan Nr. 103 - Auf der Freiheit (Westteil) aufzustellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage