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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

18.02.2020 - 4 Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es werden keine Wortmeldungen gewünscht.

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Beschluss:

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 der Stadt Schleswig „rdlich Friedrichsberg“  Gebiet östlich der Friedrichstraße, nördlich des Öhrbaches, westlich des Bebauungsplanes Nr. 67 und südlich des Stadtmuseums - wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Frist vom 17.12.2019 bis zum 20.01.2020 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Die von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI), Kiel

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wurde bereits in der Begründung aufgeführt.

 

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, Husum

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Handelsverband Nord, Kiel

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Schleswig

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Schleswiger Stadtwerke, Schleswig

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Stadt Schleswig, Bauverwaltung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Schleswig „rdlich Friedrichsberg“  Gebiet östlich der Friedrichstraße, nördlich des Öhrbaches, westlich des Bebauungsplanes Nr. 67 und südlich des Stadtmuseums -, bestehend als der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig