Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/125
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2020 sowie den Lagebericht 2020 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 2.860.965,46 € festzustellen.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.860.965,46 € bis zum 15. Oktober 2021 ein Betrag in Höhe von 1.188.001,19 € (brutto) an die Gesellschafterin Stadt Schleswig ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.672.964,27 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH entsprechend des 90%-igen Anteils der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH am 15. Oktober 2021 an der Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 1.350.000,00 € zu leisten.
- Zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH wird beschlossen, am 15. Oktober 2021 an die Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe eines anteilig auf die Stadt Schleswig entfallenden Betrages von insgesamt 150.000,00 € zu leisten.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2021 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.
Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll – wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat – weiter verfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen in Breitband und erforderlichen Netzausbau zwingend geboten, um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten. Diese Auffassung wird auch durch die Gesellschafter Stadt Schleswig getragen, die auf der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2017 beschlossen hat, auf eine Gewinnablieferung zu verzichten und die Gewinne für den Breitbandausbau als Eigenfinanzierungsmittel zu verwenden.
Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen. Unter diesen Gesichtspunkten hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss erstellt und einen Gewinnverwendungsvorschlag formuliert.
Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in Höhe von 1.500.000,00 Euro vorzunehmen.
Aus diesem Grunde schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.860.965,46 Euro einen Betrag in Höhe von 1.188.001,19 Euro an die Stadt Schleswig auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.672.964,27 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Entsprechend ihres Anteils von 90 % der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Schleswiger Stadtwerke GmbH empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, einen entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung in Höhe von 1.350.000,00 Euro zu fassen.
Da die Stadt Schleswig an der Schleswiger Stadtwerke GmbH mit 10 % direkt beteiligt ist, sollte der Gesellschafterin Stadt Schleswig empfohlen werden, zwecks Kapitalerhöhung der Schleswiger Stadtwerke GmbH bezüglich ihres Anteils eine Kapitalzuführung in die Bilanzposition „Kapitalrücklage“ in Höhe von 150.000,00 Euro durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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