Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 106 für das Gebiet zwischen der Straße Hornbrunnen und der Mansteinstraße; hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 28.07.2021 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanungsbehörde, Kiel
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig
Kenntnisnahme.
Auf Wunsch der Politik werden zusätzlich zwei weitere Bäume als Ausgleich gepflanzt. Dies ist nicht in der westlichen Parkanlage möglich. Daher geschieht die Pflanzung der zusätzlichen Bäume im nahen gelegenen Teil des Schleswiger Stadtparks.
Die Hinweise werden berücksichtigt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wenn baulich realisierbar berücksichtigt.
Archäologisches Landesamt, Schleswig
Der Hinweis auf § 15 DSchG wurde bereits in die Begründung übernommen.
Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, Rendsburg
Kenntnisnahme.
SH-Netz AG, Netzcenter Schuby
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Kenntnisnahme.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Öffentlichkeit
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Die Anzahl der Ersatzbaumpflanzungen wird erhöht.
Eine andere Integration der Kindertagesstätte auf dem Gelände ist nicht möglich, da das Gelände aus verschiedenen Flurstücken besteht. Der Bau der Kindertagesstätte ist auf dem Flurstück 2/9 zulässig. Dieses Flur-stück wird aufgrund der (Größen-)Anforderungen, die sich aus dem KiTa-Reform-Gesetz ergeben, im vollen Maße genutzt. Es verbleibt kein anderer Spielraum.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 106 für das Gebiet zwischen der Straße Hornbrunnen und der Mansteinstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 28.07.2021 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.
3. Handlungsbedarf
Um die bis vor kurzem vorhandene Nutzung als Kindertagesstätte wieder und dauerhaft planungsrechtlich zu gewährleisten, wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 106 für das Gebiet zwischen der Straße Hornbrunnen und der Mansteinstraße als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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384,4 kB
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(wie Dokument)
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84 kB
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