Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 102 "Auf der Freiheit - Zentralbereich" für das Gebiet zwischen der Kreisbahntrasse und der Schlei sowie zwischen den Gebieten 'Auf der Freiheit' Ostteil und Westteil;
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.02.2022
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Beschlussvorschlag
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Auf der Freiheit – Zentralbereich“ für das Gebiet -zwischen der Kreisbahntrasse und der Schlei sowie zwischen den Gebieten ‚Auf der Freiheit‘ Ostteil und Westteil- und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Es ist vorgesehen, ‚Auf der Freiheit‘ den Bereich des Veranstaltungszentrums „Heimat“ zu einem multifunktionalen Theater-, Variete- und Veranstaltungsgebäude zu entwickeln. Die Bauflächen nordwestlich der „Heimat“ sollen gemäß ihrer Gebietsausweisung (Wohn- bzw. Mischgebiet) als Standort für den Neubau von Wohnungen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, fungieren. Weiherhin sollen ein Parkhaus und ein Nahversorgungszentrum angesiedelt werden.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 102 wurde in der Zeit vom 04.05.2021 bis 04.06.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.
3. Handlungsbedarf
Um das Gebiet baulich zu entwickeln, ist neben der Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 erforderlich. Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtliche Festsetzungen um.
Es wird empfohlen, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 102 zu fassen.
4. Finanzierung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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443,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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356,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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12
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(wie Dokument)
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450,8 kB
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13
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(wie Dokument)
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263 kB
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