Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das Rahmenkonzept zur Ferienbetreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2025
|
Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, dass der Drucksache VO/2025/037 als Anlage beigefügte Rahmenkonzept zur Ferienbetreuung an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schleswig zunächst noch freiwillig und dann beginnend ab Schuljahr 2026/2027 Klassenstufen aufsteigend pflichtig umzusetzen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 47 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Der Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss hat gem. § 5 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) die Aufgabe, über Angelegenheiten des Schulträgers zu entscheiden.
2. Sachdarstellung
Grundsätzliches
Wie bereits bekannt ist, soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG vom 02.10.2021) eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026:
- Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden.
- Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
- Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet.
- Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.
- Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Blick auf Schleswig:
- Durch die Umsetzung des Rahmenkonzeptes Offene Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Schleswig sind die Voraussetzungen für den Ganztagsanspruch ab 2026 dem Grunde nach vorbereitet.
- Verwaltungsseitig ist man im dauernden Austausch und in der Abstimmung mit den Schulleitungen.
- Allerdings sind die Qualitätsstandart landesseitig noch gar nicht gesetzt. Dies bleibt abzuwarten und ist dann entsprechend anzupassen.
Zusammenfassung:
Konzeptionell, personell und räumlich sind wir bereit. Kleinere Anpassungen erfolgen sobald die Qualitätsstandarts seitens des Landes feststehen.
Ferienbetreuung:
Zurzeit handelt es sich bei der Ferienbetreuung um eine durchaus erforderliche aber immer noch freiwillige Aufgabe.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben dann die Kinder in der Klassenstufe 1 einen Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung (Kinder der Klassenstufe 2, 3 + 4 immer noch freiwillig).
Ab dem Schuljahr 2027/2028 haben dann die Kinder in der Klassenstufe 1 + 2 einen Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung (Kinder der Klassenstufe 3 + 4 immer noch freiwillig).
Ab dem Schuljahr 2028/2029 haben dann die Kinder in der Klassenstufe 1, 2 + 3 einen Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung (Kinder der Klassenstufe 4 immer noch freiwillig).
Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann die Kinder aller Klassenstufen einen Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung.
Da allerdings eine Umsetzung der Ferienbetreuung nicht „mal ebenso“ ab dem Schuljahr 2026/2027 aus dem Nichts starten kann, wurde hiermit bereits begonnen (Übungsphase) und auch entsprechend im Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss berichtet.
In 2025 wird das Angebot weiter ausgebaut (siehe Anlage „Zauberhafte Ferien“) um dann zum Schuljahr 2026/2027 gut aufgestellt und vorbereitet zu sein.
Eine Kinderbeteiligung wird im Rahmen der Ferienbetreuung bezüglich der Angebotswünsche der zu betreuenden Kinder laufend durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Stadt Schleswig entstehen je Gruppe und Woche „unterm Strich“ (Ausgaben abzüglich Einnahmen) Kosten in Höhe von rd. 500,00 €.
Im Jahr 2025 wird verwaltungsseitig mit Kosten in Höhe von insg. rd. 5.000,00 € gerechnet (5 Wochen mit je 2 Gruppen). Ferner ist zu beachten, dass sich diese wiederum durch die Schulkostenbeiträge noch um ca. 7 % auf rd. 4.650,00 € reduzieren werden und es sich bei dieser Summe bereits um den sogenannten „worst case“ handelt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird sich dies dann auf rd. 8.000,00 € (7.440,00 €) erhöhen (8 Wochen mit je 2 Gruppen). Um wie viele Gruppen es sich dann tatsächlich handelt, wird sich durch den dann nachgefragten Bedarf ergeben. Hierbei verursachen dann die Kinder der Klassenstufe 1 „pflichtige“ Kosten und die Kinder der Klassenstufen 2, 3 + 4 „freiwillige“ Kosten (usw. siehe oben).
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Ferienbetreuung wie beschrieben fortzufahren (siehe Anlage „Rahmenkonzept Ferienbetreuung“) und nicht eine Unterteilung von „pflichtigen“ und „freiwilligen“ Kindern vorzunehmen.
4. Finanzierung
Im Jahr 2025 werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Für die Folgejahre wird auf die jeweiligen Haushaltsberatungen verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
14,8 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
135,7 kB
|
