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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/036

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass

  1. das Kulturhaus den folgenden Kulturmarkennamen und Claim erhält:

„Neue Freiheit

Das Kulturforum Schleswig“.

Eine Namensrechtevergabe soll möglichst vermieden werden und allenfalls im Rahmen des Claims erfolgen.

  1. die in dem Workshop von Verwaltung und Selbstverwaltung gemeinsam erarbeitete Markenarchitektur, die den in der modellhaften Jahresterminplanung aufgezeigten Kulturnutzungssparten Rechnung trägt, angewandt und ergänzt wird um die neue Kultursparte „Debatten- oder Dialogkultur“. Auf diese Weise wird das Kulturhaus im Rahmen seiner Programmatik als Demokratieort und Gastgeber für gesellschaftlichen Dialog und Partizipation besser positioniert.
  2. die Verwaltung beauftragt wird, die Entwicklung eines Logos in Adaption der Markenarchitektur in Auftrag zu geben und dem Ausschuss in der seiner Sitzung im 10.07.2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. ein Sponsoring-Konzept entwickelt wird, das der Stadt größtmögliche Flexibilität und eine Vielzahl verschiedener Sponsoring-Pakete aufweist. Hierbei sind die zukünftige Kulturhausleitung inhaltlich einzubeziehen und der damit verbundene Personalaufwand zu klären.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss für Angelegenheiten der Kultur zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund des Auftrags der Ratsversammlung (VO/2024/128) hat die Verwaltung im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (VO/2025/09) über die Möglichkeit der Einwerbung von Sponsoring im „großen Stil“ berichtet. Die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln als ein Baustein von Fundraising zur Dämpfung der Kosten der Stadt Schleswig im Zusammenhang mit dem Kulturhaus hat sich aufgrund der Beratung von causales Kulturberatung und Kulturmanagement (Berlin) grds. als möglich herausgestellt.

 

Die Bandbreite von Fundraising ist umfangreich und reicht von der Einwerbung von Zuschüssen der öffentlichen Hand über Spenden- und Stiftungsmittel über Crowd-Funding bis zu Sponsoringmitteln. Für Letzteres, das zu entwickeln Auftrag der Ratsversammlung war, ist es erforderlich, das Kulturhaus zu einer Kulturmarke mit Alleinstellungsmerkmal zu entwickeln.

 

In dem am 08.03.2025 gemeinsamen Workshop von Verwaltung und Selbstverwaltung unter der Begleitung und Beratung von causales Kulturmanagement und Kulturberatung (Berlin) stattgefundenen Workshop wurde unter Berücksichtigung der Historie des Standortes, den Nutzungen und den Chancen des Hauses folgende Empfehlungen erarbeitet:

Name der Kulturmarke mit Claim, Entwicklung einer Markenarchitektur mit anschließender notwendiger und adaptierender Logo-Entwicklung, Eckpunkte für ein Sponsoring-Konzept mit konkreten Maßnahmen zur Sponsoren-Ansprache (Sponsoren-Broschüre und Sponsoren-Empfang im Sommer 2025).

 

Die Vergabe von Namensrechten wurde als kritisch eingestuft - sowohl aus kulturpolitischen Gründen als auch aufgrund der damit verbundenen Abhängigkeit und der gleichzeitigen Gefahr, durch wechselnde Sponsorennamen das Alleinstellungsmerkmal der Kulturmarke zu „verwässern“. Vor diesem Hintergrund sollte die Vergabe von Namensrechten allenfalls im Rahmen des Claims möglich ein.

 

Um dem Kulturhaus ein echtes und zeitgemäßes (demokratisches) Alleinstellungsmerkmal zu verleihen, wurde im Workshop des Weiteren herausgearbeitet, dass der gesamtgesellschaftliche Mehrwert des Kulturhauses als Demokratie- und Aushandlungsort besser herausgestellt werden sollte. Im Zuge dessen wird aus dem Workshop heraus vorgeschlagen, die verschiedenen Kultursparten um die vierte Kultursparte „Debatten- oder Diskurskultur“ zu ergänzen bzw. zu erweitern.

 

Schließlich bestand das einvernehmliche Selbstverständnis, dass Jugendkultur in allen Kultursparten von der zukünftigen Kulturhausleitung bei der Programmplanung mitgedacht und ermöglicht werden soll.

 

Von causales wurde klargestellt, dass die Erarbeitung von Sponsoring-Paketen, Maßnahmen und Projekten keine einmalige Angelegenheit ist, sondern eine personalintensive Aufgabe, die das Kulturhaus selbstverantwortlich innerhalb des Eigenbetriebs zu verantworten und zu bearbeiten hat, somit für ein Outsourcing auf eine Agentur ungeeignet ist. Der damit verbundene Personalbedarf war in dem zur Grundsatzentscheidung empfohlenen Personalkonzept (VO/2022/076) seinerzeit noch nicht vorgesehen und demzufolge auch noch nicht enthalten. Mit der neuen Kulturhausleitung wird daher zu klären sein, inwieweit die neuen Aufgaben im Fundraising/Sponsoring mit dem Personalkonzept des Kulturhauses leistbar sind.

 

Die detaillierten Unterlagen zum Workshop sowie die erarbeitete Markenarchitektur stellen Geschäftsinhalte des zukünftigen Eigenbetriebs dar, die als Geschäftsgeheimnisse daher nicht öffentlich zu verhandeln sind.

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Votum des Workshops nachzukommen. Durch ein professionelles Sponsoring des Kulturhauses besteht die Möglichkeit, die Kosten für den laufenden Betrieb dauerhaft und nachhaltig abzusenken. Inwieweit das mit der Grundsatzentscheidung beschlossene Personalkonzept diese Aufgabenintensivierung leisten kann, ist mit der neuen Kulturhausleitung gemeinsam zu klären. Eine Verlagerung auf eine Agentur wird nicht empfohlen, da die Steuerung dieser Aufgabe unmittelbar von der Kulturhausleitung mit eigenem Personal wahrgenommen und gesteuert werden muss.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die für die Erstellung der Sponsoring-Broschüre erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden. Die erforderlichen weiteren Mittel für die Logo-Entwicklung sind investiver Art und fallen ebenso wie die Kosten für den Sponsoren-Empfang voraussichtlich überplanmäßig an. Verschiebungen von Maßnahmen oder andere Deckungsvorschläge werden geprüft und haben ggf. Auswirkungen auf den Nachtrag 2025.

 

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