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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/051

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die dieser Vorlage als Anhang beigefügte öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 

Darüber hinaus wird die bisherige Kooperationsvereinbarung zwischen den Ämtern Arensharde, Geltinger Bucht, Haddeby, Kropp-Stapelholm und Südangeln sowie der Städte Kappeln und Schleswig aus dem Jahr 2018 zum 31.07.2025 aufgehoben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist gemäß § 28 Nr. 24 GO für den Abschluss und die Kündigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, soweit sie die Übertragung oder die Übernahme wesentlicher Aufgaben oder der Satzungsbefugnis zum Gegenstand haben, zuständig. Die Vorberatung erfolgt im Hauptausschuss.

 

2. Sachdarstellung

Nach § 58 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) benennen öffentliche Stellen eine*n Datenschutzbeauftragte*n. Für mehrere öffentliche Stellen kann unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein*e gemeinsame*r Datenschutzbeauftragte*r benannt werden.

 

Auf Basis dieser Regelung erfolgt bereits seit dem 01.07.2018 eine erfolgreiche Kooperation auf dem Gebiet des Datenschutzes zwischen den Ämtern Arensharde, Geltinger Bucht, Haddeby, Kropp-Stapelholm und Südangeln sowie der Städte Kappeln und Schleswig. Ein ähnliches Modell existiert derzeit zwischen den Ämtern Eggebek, Oeversee, Schafflund und Süderbrarup sowie der Gemeinde Handewitt.

 

Auf Grund einer in Kürze entstehenden personellen Vakanz im Amt Eggebek sind Gespräche über eine mögliche Zusammenführung der beiden Kooperationsräume geführt worden. Dabei ist der beigefügte Entwurf einer Kooperationsvereinbarung sowie einer Kostenverteilungsübersicht erarbeitet worden.

 

Der geplante Kooperationsraum sieht folgende zwölf Gebietskörperschaften vor:

  •                   Amt Arensharde
  •                   Amt Eggebek
  •                   Amt Geltinger Bucht
  •                   Amt Haddeby
  •                   Gemeinde Handewitt
  •                   Stadt Kappeln
  •                   Amt Kropp-Stapelholm
  •                   Amt Oeversee
  •                   Amt Schafflund
  •                   Stadt Schleswig
  •                   Amt Südangeln
  •                   Amt Süderbrarup

 

Die Stadt Schleswig tritt als Arbeitgeberin auf. Sie hat hierfür grundsätzlich 2,0 VZÄ-Stellen bereitzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass mit diesem Stellenanteil alle erforderlichen Tätigkeiten im gesamten Kooperationsgebiet vollumfänglich wahrgenommen werden können. Die Laufzeit soll am 01.08.2025 starten. Die bisherige Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2018 ist zum 31.07.2025 aufzuheben.

 

3. Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung wird die Ausweitung der Kooperation positiv bewertet. Es können weitere Synergien gehoben und finanzielle Vorteile für alle Beteiligten generiert werden. Es entstünde eine Kooperation auf dem Gebiet des Datenschutzes, die für rund 160.000 Menschen im Kreisgebiet zuständig wäre. Darüber hinaus würde sie ein positives Beispiel einer interkommunalen Zusammenarbeit darstellen.

 

Diese Sichtweise wird von den Amtsdirektor*innen, LVB´s und büroleitenden Beamten im Umland geteilt. Diese werden den zuständigen Entscheidungsgremien in den Ämtern, Städten und Gemeinden einen inhaltsgleichen Beschlussvorschlag zur Annahme bis zum Sommerbeginn vorlegen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Abrechnung der Personalaufwendungen erfolgt auf Basis der Einwohner*innen. Die nachstehende Vorausberechnung der Kostenverteilung geht beispielhaft von 150 T€ Personalaufwendungen aus. Die Spalte „Zahlbetrag netto“ wäre demnach der aktuell zu zahlende Anteil. Die Spalte „Zahlbetrag brutto“ wäre der ab 2027 geltende Anteil, also inkl. Umsatzsteuer. Die Stadt Schleswig hat keine Umsatzsteuer zu zahlen.

 

Gebietskörperschaft

Einwohner

Anteil

Zahlbetrag netto

Umsatzsteuer

Zahlbetrag brutto

Stadt Kappeln

8.607

5,43%

8.145,00 €

1.547,55 €

9.692,55 €

Amt Kropp-Stapelholm

17.284

10,91%

16.357,50 €

3.107,93 €

19.465,43 €

Amt Arensharde

14.684

9,27%

13.897,50 €

2.640,53 €

16.538,03 €

Amt Haddeby

9.026

5,70%

8.542,50 €

1.623,08 €

10.165,58 €

Amt Geltinger Bucht

12.499

7,89%

11.829,00 €

2.247,51 €

14.076,51 €

Amt Südangeln

13.472

8,50%

12.750,00 €

2.422,50 €

15.172,50 €

Stadt Schleswig

25.832

16,30%

24.447,00 €

4.644,93 €

29.091,93 €

Amt Eggebek

9.355

5,90%

8.853,00 €

1.682,07 €

10.535,07 €

Gemeinde Handewitt

11.415

7,20%

10.803,00 €

2.052,57 €

12.855,57 €

Amt Oeversee

11.198

7,07%

10.597,50 €

2.013,53 €

12.611,03 €

Amt Schafflund

13.510

8,52%

12.786,00 €

2.429,34 €

15.215,34 €

Amt Süderbrarup

11.613

7,33%

10.990,50 €

2.088,20 €

13.078,70 €

Summe gesamt:

158.495

100,00%

149.998,50 €

28.499,72 €

178.498,22 €

 

Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Schleswig die Personalnebenkosten (z. B. Fahrt-, Seminar- und Softwarekosten) nach Wegfall der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22a UStG – voraussichtlich ab dem Jahr 2027 – alleine trägt und auf diese Weise einen fairen Ausgleich zu den umsatzsteuerlichen Belastungen des Umlandes leistet.

 

Insgesamt betrachtet würden sich die finanziellen Aufwendungen für die Stadt Schleswig durch die Ausweitung der Kooperation verringern.

 

5. Finanzierung

Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Der Stellenplan sieht bereits 2,0 VZÄ im Bereich des Datenschutzes vor.

 

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Anlagen

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