Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Auswertung von KulturL zwecks kultureller Stadtentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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10.07.2025
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Verwaltung mit der Ermittlung von spezifischen Raumbedarfen der Schleswiger Zivilgesellschaft und Kulturschaffenden zu beauftragen.
1. Sie prüft Möglichkeiten, die Akteursgruppen, die im Ladenlokal ehrenamtlich gewirkt haben, in den kommunalen Einrichtungen kostenneutral unterzubringen.
2. Die Verwaltung wertet den KulturL-Prozess gemeinsam mit der AG KulturL/dem Kulturzentrum e. V. und Dritten aus und prüft, inwiefern eine Perspektive zur kulturellen Zwischennutzung von leerstehenden Ladenlokalen im Zentrum und/oder anderen Stadtteilen entwickelt werden kann. Dies bezüglich richtet sie einen Runden Tisch „Kulturelle Stadtentwicklung“ ein.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur-und Tourismusausschuss zuständig.
2. Sachdarstellung
Zur weiteren Finanzierung von KulturL hatte das Kulturzentrum e. V. einen Spendenaufruf gestartet sowie im Frühjahr 2025 zwei Förderanträge gestellt, einen auf Bundesebene, einen auf Landesebene. Keiner der beiden Anträge wurde bewilligt. Sollte sich keine Finanzierungsquelle zwecks Übernahme des Mietverhältnisses durch die AG KulturL/Kulturzentrum bis Vertragsende eröffnen, wird das Ladenlokal im Stadtweg 51 fristgerecht zu Vertragsende leergezogen.
Bisher wurde im KulturL ein hohes ehrenamtliches Engagement seitens der Schleswiger Zivilgesellschaft und Kulturschaffenden erbracht. Um die aufgebauten Strukturen und positiven Energie aufzugreifen sowie der grassierenden Leerstandsproblematik in Schleswig mit Kreativität und vielfältigen soziokulturellen Angeboten entgegenzutreten, ist eine ressortübergreifende Auswertung der Verwaltung von Bedarfen und Optionen sinnvoll.
Hierbei soll insbesondere geprüft werden, inwiefern die vorhandenen räumlichen Kapazitäten, insbesondere in den kommunalen Kultureinrichtungen genutzt werden können, um die bisher in KulturL untergekommenen Gruppen zu unterstützen.
Des Weiteren soll bis Ende des Jahres ein ressortübergreifender Runder Tisch „Kulturelle Stadtentwicklung“ für Verwaltung, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft als Austauschforum eingerichtet werden, um Handlungsoptionen, Ziele und Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen und zu entwickeln.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Der Kulturkampf von rechts zeigt, wie nötig es ist, die Zivilgesellschaft, Ehrenamtsstrukturen und Kulturschaffende zu unterstützen und die Demokratie insbesondere durch kulturelle Angebote und Freiräume zu stärken.
Neben soziokulturellen Einrichtungen sind es in kleineren Städten die niedrigeschwelligen Kulturangebote in Leerständen (sogenannte Zwischennutzungen von und für Bürger*innen), die den Austausch zwischen den Generationen, Schichten und Kulturen fördern und die soziale Resilienz der Bürgerschaft erhöhen. Des Weiteren befördern diese Angebote neben den etablierten kulturellen Einrichtungen die Identifikation der Bürger*innen und insbesondere einer jüngeren Generation mit ihrer Stadt. Sie tragen zu einer offenen und vielfältigen Stadtgesellschaft bei.
Mit dem Kulturpakt 2030 haben sich zudem das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen u. a. zur Förderung soziokultureller Zentren entschlossen. Die Stadt Schleswig hat sich auf den Weg gemacht, die Innenstadt wirtschaftlich und kulturell zu beleben, einerseits um Leerstände sinnvoll zu nutzen, andererseits um niedrigschwellige und zentral gelegene Kulturangebote zu schaffen und Orte für Begegnung und Austausch - wie in KulturL geschehen - anzubieten. Niedrigschwellig ist es nicht nur für Kulturnutzende, sondern auch für Kulturschaffende nutzbar.
Seit den 1970er Jahren gibt es das Modell der Kulturläden. So feierte jüngst z. B. die Stadt Nürnberg das 50jährige Jubiläum ihrer zahlreichen Kulturläden (vgl. https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/kulturlaeden_besuchen.html).
Heute ist die Ausgangslage mit Blick die Krise der Innenstädte verschärfter, sodass sich überregional agierende Netzwerke, Strukturen und Foren entwickelt haben. Stadtverwaltung, Wirtschaft, Handel, Kultur, Stadtmarketing und die Zivilgesellschaft agieren verstärkt zusammen und erhöhen dadurch die Chance auf Förderung. So fördert der Bund z. B. das Netzwerk Starke Orte des Vereins Zukunftsorte e.V., welches sich zum Ziel gesetzt hat kleinere und mittlere Kommunen im ländlichen Raum bei der gemeinwohlorientierten Leerstandentwicklung zu unterstützen. Starke Orte Netzwerk für gestaltende Kommunen | Netzwerk Zukunftsorte
Die Verwaltung erachtet es im Sinne der kulturellen Stadtentwicklung als zielführend, das ehrenamtliche Engagement, wie es zuletzt bei KulturL eingebracht wurde, aufzugreifen und weiter zu unterstützen sowie einen übergreifenden Prozess mit Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung, Kulturkonferenz, u.a. einzuleiten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Auswertung des bisherigen KulturL-Prozesses, die Prüfung alternativer Orte und die Einrichtung eines Runden Tisches entstehen keine unmittelbaren Kosten.
