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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/082

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Bildungs-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 5 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Im Laufe des Jahres 2024 wurde festgestellt, dass die Hochwasserschäden im Jahr 2023 im Gebäude Wiesenstraße 5 (Jugendzentrum) größer sind als zunächst angenommen. Nach einer Begutachtung durch eine Fachfirma ist es erforderlich, den kompletten Estrich im Erdgeschoss des Gebäudes auszutauschen, um die Bausubstanz dauerhaft zu sichern und zukünftigen weiteren Schäden vorzubeugen.

 

Es steht nun fest, dass die Sanierungsarbeiten voraussichtlich Mitte August 2025 beginnen können. Während der Sanierungsphase wird das Gebäude für mind. drei Monate nicht nutzbar sein.

 

Als Übergangslösung wurde bereits eine temporäre Nutzung des Jugendzentrums im Stadtweg 51 (bisher KuturL) organisiert. Während dieser Zeit wird das Jugendzentrum dort Hauptnutzer der Räumlichkeiten sein. Die Anmietung der Räumlichkeiten beläuft sich auf rd. 2.500,00 € monatlich (inkl. Nebenkosten). Zudem sind in dieser Zeit nach Absprache weiterhin auch kulturelle Veranstaltungen möglich.

 

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird außerdem das bereits seit mehreren Jahren geplante barrierefreie WC im Jugendzentrum installiert, um die Zugänglichkeit des Jugendzentrums weiterhin zu verbessern.

 

Für die Anmietung der Ausweichräume werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt.

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