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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/060-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO SH): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO SH): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig in § 3 zwischen Abs. 1 und Abs. 2 den neuen Abs. 3 einzufügen, der wie folgt lauten soll:

 

Sollte ein anderer Ausschuss eine Maßnahme planen oder beschließen, für die Aufwendungen oder Auszahlungen entstehen können und für die keine Haushaltsmittel im Haushalt zur Verfügung stehen, ist die Zustimmung des Finanzausschusses vor der Umsetzung einzuholen.

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Es soll weiter dabei bleiben, dass im Rahmen des bewilligten Haushaltes natürlich jeder Ausschuss eigenverantwortlich seine Beschlüsse treffen kann. Lediglich dann, wenn die Beschlüsse eines Ausschusses neue weitere Haushaltsmittel erforderlich machen, soll nicht so verfahren werden wie in der Vergangenheit, dass die Verwaltung einen Beschluss eines Ausschusses zum Auftrag nimmt, entsprechende Haushaltsmittel in den neu zu erstellenden Haushaltsplan aufzunehmen, bevor nicht zuvor der Finanzausschuss dem Vorhaben zugestimmt hat.

 

Sollten zwei divergierende Ausschussbeschlüsse vorliegen, hätte der Hauptausschuss zwischen diesen Ausschüssen zu vermitteln bzw. letztendlich die Ratsversammlung die Entscheidung zu treffen.

 

Schon bei dem interfraktionellen Gespräch unmittelbar nach der Kommunalwahl ist der gemeinsame Wunsch der Fraktionen artikuliert worden, den Finanzausschuss insoweit zu stärken, weil diverse Finanzausschuss Mitglieder sich darüber beklagt haben, dass sie hier nicht gefragt werden, sondern die Beschlüsse nur zur Kenntnis bekommen, sodass wir zum einen eine Stärkung des Finanzausschusses davon versprechen, zum anderen auch einen bewussteren Umgang mit Haushaltsmitteln.

 

Die Formulierung des Absatzes ist gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitet worden.

 

Für die CDU-Fraktion

 

Holger Ley

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