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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/068

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der anliegende Entwurf der Kooperationsvereinbarung zur Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Bereich Schleswig wird beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung dieses Inhalts mit den Gemeinden des Kooperationsraumes zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuschließen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse der Ratsversammlung vor.

 

Gem. § 27 Absatz 1 Satz 2 GO trifft die Ratsversammlung alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.

 

2. Anlass

Durch einen Grundsatzbeschluss zur Verwaltungskooperation mit den Umlandgemeinden (VO/2014/083) wurde die Stadt-Umland-Kooperation der Stadt Schleswig mit den Umlandgemeinden 2014 neu aufgelegt und 2018 eine Stadtumlandvereinbarung zum Wohnungsbau mit Befristung bis zum 31.12.2025 beschlossen (VO/2018/027).

 

Kooperationspartner in dieser Vereinbarung sind die Stadt Schleswig und die angrenzenden Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Jagel, Selk (Amt Haddeby), Hüsby, Lürschau, Schuby (Amt Arensharde), Neuberend, Nübel, Schaalby und Tolk (Amt Südangeln).

 

Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Wohnraum in Schleswig und Umgebung und den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplans (LEP) zur Vernetzung und Kooperation auf regionaler Ebene haben Vertreterinnen und Vertreter der Amtsverwaltung Arensharde, Haddeby, Südangeln und der Stadtverwaltung Schleswig in enger Abstimmung mit der Regionalentwicklung des Kreises Schleswig-Flensburg, der Landesplanung im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und der WiReG eine Anschlussvereinbarung zu den Themen Wohnen und Gewerbe entwickelt.

 

3. Sachdarstellung

 

Wohnen:

Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgestellt, dass bis 2031 im Stadt-Umland Bereich Schleswig 3.123 Wohneinheiten fehlen und diese durch die aktuellen Planungen in den Gemeinden nicht abgedeckt werden können.

 

Auch die Ausschöpfung des sogenannten 10 %igen Entwicklungsrahmens nach 3.6.1 Abs. 3 des LEP, der den Umlandgemeinden zur Verfügung steht, und die bisherigen Planungen der Stadt Schleswig würden diesen Bedarf nicht decken.

 

Darum ist ein Ziel der Anschlussvereinbarung, den Wohnraumbedarf im Stadt-Umland Bereich gemeinsam zu entwickeln und die sich veränderten Bedürfnisse hinsichtlich Qualität und Quantität des Wohnraumbedarfes zu berücksichtigen.

 

In Abstimmung mit der Landesplanung wurde eine Bedarfsanalyse erstellt, die für die gesamte Region gilt und eben nicht mehr gänzlich die Entwicklung einer einzelnen Gemeinde berücksichtigt, siehe nachfolgende Tabelle:

 

 

Bestand

31.12.2023

Bedarf
bis 2031

Grundlage

„Pool“

Schleswig

14.175

2.080

gem. Wohnraum-
konzept

10

Busdorf

990

149

15 %

7

Dannewerk

530

53

10 %

3

Fahrdorf

1.249

188

15 %

9

Hüsby

391

40

10 %

2

Jagel

491

50

10 %

3

Lürschau

525

53

10 %

3

Neuberend

545

55

10 %

3

Nübel

563

57

10 %

3

Schaalby

772

116

15 %

6

Schuby

1.277

192

15 %

10

Selk

408

41

10 %

2

Tolk

485

49

10 %

2

 

22.401

3.123

 

62

 

Ein Aspekt der Kooperationsvereinbarung ist die „Poolbildung von Wohneinheiten“ zur Siedlungsentwicklung (Nr. 2 Buchst. c der Vereinbarung). Wie oben ausgeführt, können sich mit dieser Kooperationsvereinbarung die Umlandgemeinde über den „Landesrahmen von 10 %“ hinaus entwickeln. Hierfür können die im Pool zur Verfügung stehenden Wohneinheiten grundsätzlich genutzt werden.

 

Zudem soll im Rahmen der Kooperation darauf hingewirkt werden, dass die wohnbauliche Entwicklung sich in allen Gemeinden nicht nur nach quantitativen Gesichtspunkten ausrichtet, sondern auch den qualitativen Anforderungen (z. B. Wohnungsgröße, Wohnformen, sozialer Wohnungsbau) Rechnung getragen wird.

 

Für die Stadt Schleswig wurde seitens der Landesplanung die Entwicklung Auf der Freiheit als besonderes städtebauliches Entwicklungsprojekt anerkannt. Die Wohneinheiten aus den B-Plan-Gebieten 102, 103 und 105 werden in Abstimmung mit der Landesplanung nur in Höhe von 10 % (entspricht dem sozial geförderten Wohnungsbau) auf den Entwicklungsrahmen von 2.080 Wohneinheiten bis 2031 für die Stadt Schleswig angerechnet. Denn der übrige im Vergleich zu anderen Vorhaben im Stadtgebiet eher höherpreisige Wohnraum zieht vermehrt kaufkraftstärkere Bevölkerung aus der gesamten Bundesrepublik an. Mit Blick auf die unterdurchschnittliche Kaufkraft in Schleswig wird diese Stärkung der Kaufkraftkennziffer mit Blick auf den Einzelhandels- und Gewerbestandort begrüßt und geht gleichzeitig nicht zu Lasten des Entwicklungsrahmens.

 

Gewerbe:

Über die wohnbauliche Entwicklung hinaus ist auch das Thema Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der Anschlussvereinbarung mit betrachtet worden. Der Stadt Schleswig und auch einigen Umlandgemeinden werden mittelfristig kaum noch geeignete eigene Flächen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden die gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung in der Anschlussvereinbarung miteinander verbunden betrachtet, um langfristig und in gemeinsamer Kooperation eine weiterhin positive gewerbliche Entwicklung in der Region gewährleisten zu können.

 

Flächenmanagement:

Bei der Erarbeitung der Anschlussvereinbarung hat auch der Aspekt der Flächenverfügbarkeit (Flächenmanagement) eine Rolle gespielt. Das gemeinschaftliche Ziel besteht darin, den Flächenverbrauch in der Region durch eine enge Kooperation und bedarfsgerechte Entwicklung zu reduzieren.

 

Monitoring:

Die Planungshoheit verbleibt bei der Stadt Schleswig bzw. den Umlandgemeinden. Ein wesentliches Merkmal der Kooperation ist jedoch, dass sich die Kooperationspartner in einem regelmäßigen Austausch über die Planungsabsichten in der Stadt Schleswig und in den Gemeinden informieren. Hierzu wurde eine Projektgruppe bestehend aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der beteiligten Amtsverwaltungen gebildet, welche sich zu anstehenden Projekten abstimmt und Beschlüsse der Lenkungsgruppe (Verwaltungsleitungen), zum Beispiel über die Verteilung des „Wohneinheiten-Pools“, vorbereitet.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Geschäftsführung für die Projektgruppe übernimmt das Amt Arensharde. Die hierfür anfallenden und anteilig zu übernehmenden Personalkosten betragen für die Stadt Schleswig voraussichtlich 1.000,00 € p.a. Die Kosten werden über das Budget 41 – Stadtentwicklung – abgebildet.

 

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Anlagen

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