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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/092

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es werden die beigefügten Fördergrundsätze für die Umsetzung eines Verfügungsfonds in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ beschlossen.
  2. Es wird beschlossen, dass die in der beigefügten Anlage genannten Personen als stimmberechtigte Mitglieder bzw. als Vertreter*innen der Mitglieder des Sanierungsbeirats für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ berufen werden. Die Mitglieder des Beirats werden zunächst für 2 Jahre berufen.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung trifft der Bau-, Klimaschutz und Umweltausschuss die Entscheidung über städtebauliche Planungen.

 

2. Sachdarstellung

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Sanierungsbetroffenen vorgesehen. Der Verfügungsfonds dient dazu, den betroffenen Personen Mittel in die Hand zu geben, um Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des Sanierungsgebiets eigenverantwortlich durchzuführen. Der Verfügungsfonds aktiviert das Handeln vor Ort und fördert die Beteiligung der Bewohnerschaft, der sozialen Einrichtungen sowie der Grundstückseigentümer*innen.

 

In den Fördergrundsätzen für den Verfügungsfonds sind u. a. Ziele, förderfähige Ausgaben und die Einrichtung eines Sanierungsbeirats, welcher als Entscheidungsgremium für eingereichte Anträge fungiert, formuliert (siehe Anlage). In dem Sanierungsbeirat soll darüber hinaus regelmäßig über aktuelle Themen der Sanierung berichtet werden.

 

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat gemäß Schreiben vom 25.06.2025 per E-Mail gem. B 2.3.4 (2) Nr. 5 StBauFR SH 2015 die Fördergrundsätze bereits anerkannt.

 

Anträge können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Organisationen etc. gestellt werden. Die Stadt Schleswig prüft, unterstützt durch den Sanierungsträger:

  •        ob die Maßnahme zu dem Kreis der Maßnahmen, die grundsätzlich mit dem Verfügungsfonds gefördert werden, gehört,
  •        den Antrag auf die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben und
  •        ob die Vereinbarkeit mit bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlichen Aspekten – sofern dies für die jeweilige Maßnahme relevant ist – gegeben ist.

Im Anschluss entscheidet der Sanierungsbeirat des Verfügungsfonds über die Gewährung von Mitteln.

 

Der Sanierungsbeirat setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  •        2 Einwohner*innen St. Jürgens
  •        2 Vertreter*innen der im Sanierungsgebiet ansässigen Grundstückseigentümer*innen
  •        1 Vertreter*in einer lokal ansässigen sozialen Einrichtung.

 

Die Mehrheit der Beiratsmitglieder muss ihren Wohn- bzw. Arbeitssitz im Sanierungsgebiet haben.

 

Als beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder fungieren:

  •        1 Vertreter*in des Seniorenbeirats
  •        1 Vertreter*in der Jugendkonferenz
  •        1 Vertreter*in des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschusses
  •        1 Vertreter*in des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses
  •        1 Vertreter*in der Schleswiger Werkstätten
  •        1 Vertreter*in der Kindertagesstätte St. Jürgen
  •        1 Vertreter*in des Jugend- und Kindertreffs St. Jürgen
  •        1 Vertreter*in des Familienzentrums St. Jürgen
  •        1 Vertreter*in der St. Jürgen-Schule
  •        1 Vertreter*in des Kinderschutzbundes Region Schleswig
  •        1 Vertreter*in der Helios-Klinik
  •        1 Vertreter*in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Schleswig
  •        1 Vertreter*in der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
  •        1 Vertreter*in der BUWOG Immobilien Treuhand GmbH
  •        Beauftragte/r für Menschen mit Behinderungen der Stadt Schleswig
  •        Gleichstellungsbeauftragte/r der Stadt Schleswig
  •        Fachdienstleitung des Fachdienstes Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig
  •        Fachdienstleitung des Fachdienstes Bildung, Familie und Sport der Stadt Schleswig
  •        Servicestelle für Bürger*innenbeteiligung der Stadt Schleswig
  •        2 Vertreter*innen des Fachdienstes Stadtentwicklung
  •        2 Vertreter*innen des zukünftigen Quartiersmanagements St. Jürgen
  •        2 Vertreter*innen des Sanierungsträgers der Stadt Schleswig

 

3. Handlungsbedarf

Für das Inkrafttreten der Fördergrundsätze ist als nächster Schritt der Beschluss durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss erforderlich. Anschließend kann formell die Etablierung des Sanierungsbeirats erfolgen.

 

Für die Besetzung des Sanierungsbeirats mit stimmberechtigten Mitgliedern bzw. Vertretungen hat die Stadt einen öffentlichen Aufruf gestartet. Hierauf haben sich 3 soziale Einrichtungen und 11 Anwohner*innen bzw. Eigentümer*innen gemeldet. Die Besetzung der verfügbaren Plätze ist daher durch das Losverfahren erfolgt. Die in der Anlage aufgeführten Personen haben ihre Mitwirkung im Sanierungsbeirat als stimmberechtigte Mitglieder bzw. Vertreter*innen zugesagt. Eine Berufung ist gemäß der Fördergrundsätze durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vorzunehmen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Der Einsatz von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für eine Einzelmaßnahme soll im Regelfall maximal 5.000 Euro (brutto) betragen; im Einzelfall ist eine Überschreitung möglich. Die Förderung für Einzelmaßnahmen wird als Zuschuss von bis zu 100% der Gesamtkosten aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.

Es stehen maximal 30.000 Euro (brutto) pro Jahr aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt für den Verfügungsfonds zur Verfügung. Eine Zustimmung des Fördermittelgebers zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für den Verfügungsfond liegt vor.

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Anlagen

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