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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/097

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter innerhalb des Schleswiger Stadtgebietes zu erlassen.

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Der Igel ist in Deutschland ein besonders geschützte Art. Er steht bereits auf der Vorwarnliste, eben der Liste, die der roten Liste vorgestellt ist. Der Igelbestand in der Fläche reduziert sich jährlich aufgrund geringer werdender Nahrung, durch Einsatz von Pestiziden, der Verringerung von Überwinterungsmöglichkeiten durch Knickpflege und nicht zuletzt durch den stetig zunehmenden Verkehr auf unseren Straßen.

 

In den Städten hingegen ist der Bestand noch relativ ungefährdet. Das ändert sich allerdings durch den Einsatz von Mährobotern. Der Mensch nutzt seinen Mähroboter sehr gern in der Zeit vom abendlichen Dämmerungseinbruch bis zum Ende der frühen Morgendämmerung, damit er seinen Rasen tagsüber ungestört nutzen kann. Zudem wissen die meisten Besitzer, dass die Mähroboter auch vor kleinen Kinderfingern nicht Halt machen.

 

Da der Igel, insbesondere während der Dämmerungs- und Nachtzeiten aktiv ist, kommt es hier zur Kollision mit dem Einsatz der Mähroboter. Hinlänglich bekannt sollte uns allen aus dem Schulunterricht in der Grundschule sein, dass Igel sich bei Gefahr auf der Stelle einrollen und nicht weglaufen. Etwa 50 % der von Mährobotern erfassten Igel versterben und ein großer Teil der Überlebenden werden verstümmelt.

 

Bei Beschlussfassung würden auch die im Bestand gefährdeten verschiedenen Lurche und Echsen sowie nachtaktive Insekten profitieren.

 

Bei fortschreitender Dezimierung der Igel Population im außerstädtischen Bereich sollte der Schutz zur Arterhaltung in den Städten obligatorisch sein.

 

Hinweis:

Nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises besteht keine Gefahr, der Kollision der jeweiligen Zuständigkeiten, d. h., die Stadt darf diesen Beschluss unabhängig vom Kreis beschließen.

 

Uwe Schröder

Ratsherr

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