Mitteilung öffentlich - VO/2025/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über den Sachstand der Prüfung zur Einführung einer Grundsteuer C
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2025
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Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.12.2024 (VO/2024/166-8) wurde die Verwaltung mit der Prüfung zur Einführung eines eigenen Hebesatzes für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) beauftragt.
Ein solcher Hebesatz kann auf alle in einem definierten Gebiet als baureif einzustufenden Grundstücke mit einem einheitlichen Hebesatz, der höher sein muss als der Hebesatz der Grundsteuer B, angewendet werden. Zur Höhe des Hebesatzes gibt es keine Grenze, jedoch muss eine erdrosselnde Wirkung ausgeschlossen werden.
Die Einführung ist an nachfolgende Voraussetzungen gebunden:
- der höhere Hebesatz ist auf Gebiete mit erhöhtem Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten beschränkt
- diese Gebiete sollen mind. 10% des Gemeindegebietes betragen und mit mehreren baureifen Grundstücken belegt sein
- die Gemeinde muss vor der Erhebung einer Grundsteuer C, zu Beginn eines Kalenderjahres mit einer Allgemeinverfügung:
- die genaue Bezeichnung der baureifen Grundstücke (mit Lage)
- eine Nachweiskarte dieser Grundstücke
- eine nachvollziehbare Begründung über die städtebaulichen Erwägungen und der Wahl des Gebietes
öffentlich bekanntmachen.
Für die vorgenannten Voraussetzungen mangelt es noch an einer entsprechenden Datenlage zu innerörtlichen Flächenpotenzialen - wie Baulücken, Brachflächen oder untergenutzte Grundstücke oder leerstehende Gebäude. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Fachdienst Stadtentwicklung in 2026, die Erstellung eines Innenentwicklungskonzepts in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Beschlussvorlage (VO/2025/099) ist für die Sitzung des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss am 10.09.2025 vorgesehen.
Über den Prüfungsfortschritt wird laufend in den Sitzungen des Finanzausschusses berichtet.
