Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2025
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.
2. Sachdarstellung und Faktoren
Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) erfolgt seit dem 01.01.2025 über den Erlass einer separaten Hebesatzsatzung (seinerzeit mit der VO/2024/165). Mit der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung zu den Hebesätzen für die Realsteuern in der Stadt Schleswig (VO/2025/156) erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2026 eine Anpassung der Hebesätze zu:
1a) Grundsteuer A von 415 v. H. auf 450 v. H
2) Gewerbesteuer von 390 v. H. auf 400 v. H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert.
Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Jahresfehlbetrag i. H. v. knapp 11,35 Mio. € aus. Nachstehend sind wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufgeführt:
Verbesserungen:
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1. |
Mieten und Pachten |
- 685 T€ (Aufwand) |
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2. |
Gewerbesteuer |
+ 450 T€ (Ertrag) |
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3. |
Straßenunterhaltung |
- 280 T€ (Aufwand) |
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4. |
Schlüsselzuweisungen an Zentrale Orte |
+ 194 T€ (Ertrag) |
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5. |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
+ 165 T€ (Ertrag) |
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6. |
Übernachtungssteuer |
+ 150 T€ (Ertrag) |
Verschlechterungen:
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1. |
Gewinnablieferung Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH |
- 5.898 T€ (Ertrag) |
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2. |
Personalaufwendungen über alle Produkte |
+ 3.270 T€ (Aufwand) |
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3. |
Schlüsselzuweisungen |
- 1.198 T€ (Ertrag) |
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4. |
Kreisumlage |
+ 861 T€ (Aufwand) |
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5. |
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+ 504 T€ (Aufwand) |
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6. |
Abschreibungen |
+ 334 T€ (Aufwand) |
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7. |
Zuschussbedarf Kita´s |
+ 235 T€ (Aufwand) |
In der Haushaltsdrucksache sind darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 18 bis 24 erläutert.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2026 aufgelaufenen Defizite von rd. 19,8 Mio. € sowie der in den folgenden drei Jahren (2027-2029) entstehenden Defizite von rd. 33,9 Mio. €, summieren sich die Defizite im Ergebnishaushalt bis Ende 2029 voraussichtlich auf rd. 53,7 Mio. €. In diesem Zusammenhang wird auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7 verwiesen.
Das Investitionsvolumen steigt von 16,3 Mio. € in 2025 auf 37,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2026 und setzt damit weiterhin ein deutliches Zeichen für die regelmäßigen und zwingend notwendigen Investitionen in die städtische Infrastruktur.
Das Investitionsvolumen wird dominiert von dem Bau des “Kulturhaus auf der Freiheit“. Hier sind 22,0 Mio. € in 2026 und weitere 4,5 Mio. € im Folgejahr als Auszahlungen vorgesehen.
Weitere Großprojekte wie:
- Neubau Parkhaus Königstraße (rd. 15,5 Mio. €)
- Bürgerforum (rd. 12,3 Mio. €)
- Ausbau Flensburger Straße (rd. 6,8 Mio. €)
- Sanierungsgebiet Innenstadt (rd. 5,7 Mio. €)
- Neubau St. Jürgen Schule (rd. 4,8 Mio. €)
summieren sich mit allen anderen Maßnahmen in den Jahren 2027 bis 2029 auf rd. 73,3 Mio. € Investitionsvolumen.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) ist auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2026 voraussichtlich 60,3 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren bis Ende 2029 voraussichtlich auf 125,3 Mio. € an.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 23,29 Mio. € (s. Seite 651); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):
- Bürgerforum 7.000 T€
- Parkhaus Königstraße 9.000 T€
- Neubau St. Jürgen Schule 3.000 T€
- Ertüchtigung Obdachlosenunterkunft 1.870 T€
- Ausbau Flensburger Straße 1. und 2. BA 1.350 T€
- Ersatzbeschaffung TLF Altstadt 150 T€
- Ergänzungsbeschaffung GWL 2 LZ Altstadt 391 T€
- Ersatzbeschaffung LF 8/6 Altstadt 175 T€
- Ersatzbeschaffung LF 8/6 Friedrichsberg 175 T€
- RW-Kanal Ausbau Flensburger Str. -Stadtanteil- 117 T€
- Bau Kulturhaus Auf der Freiheit 50 T€
Die geplante Entwicklung der Liquidität (Finanzmittelbestand) ist dem Finanzplan (Seite 80) zu entnehmen. Vor dem Hintergrund der sich weiter aufbauenden Jahresdefizite und dem daraus resultierenden negativen (finanziellen) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, ist die Stadt Schleswig zukünftig dauerhaft auf Kassenkredite zur Leistung ihrer laufenden Auszahlungen und zur Tilgung ihrer Kredite angewiesen. Im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2029 wird ein stetig ansteigendes Kassenkreditvolumen von über 50,0 Mio. € erwartet.
3. Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten
Die positiven Jahresergebnisse der Vorjahre (letztmalig in 2023) basierten überwiegend aus ergebnisverbessernden Erträgen durch Einmaleffekte aus:
- den Grundstückserlösen
- der Gewinnausschüttungen von Beteiligungen
Auch das geplante Jahresdefizit 2025 in Höhe von rd. 869 T€ kann nur durch eine einmalige Gewinnablieferung der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH in Höhe von rd. 5,9 Mio. € erreicht werden.
Solche Einmaleffekte sind zukünftig nicht erkennbar und führen somit zu den weiter ansteigenden negativen Jahresergebnissen im Planungszeitraum bis 2029. Die Ergebnisse zeigen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig nach wie vor und auch zukünftig nicht gegeben ist.
Aufgrund der stark negativen Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit entsteht finanzierungsseitig das Problem, dass für den laufenden Verwaltungsbetrieb Finanzmittel durch die Aufnahme von Kassenkrediten beschafft werden müssen und im Jahr 2025 auch schon beschafft werden mussten. Aufgenommene Investitionskredite und Kassenkredite können nicht getilgt und Zinsen nicht bedient werden. Dies sorgt wiederum für einen Anstieg an Kassenkrediten, welche sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (2029) auf über 50 Mio. € aufsummieren und der mit ihnen verbundenen Zinslast.
Vor dem Hintergrund der nicht gegebenen dauernden Leistungsfähigkeit hat die zuständige Kommunalaufsicht mit der Haushaltsgenehmigung für 2025 die Auflage erteilt, dass die Stadt Schleswig Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Umfang von mind. 2,0 Mio. € erarbeitet, beschließt und mit der Umsetzung beginnt. Eine uneingeschränkte Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2026 wurde nur dann in Aussicht gestellt, wenn die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang ist auf die Drucksache VO/2025/119-2 (Beschluss über Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung) zu verweisen, die 42 Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in einem Volumen von rd. 2,016 Mio. € beinhaltet.
Die Stadt setzt in diesen weiterhin internationalen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten erneut deutliche Akzente. Ziel muss es aber sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und auch zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind mittelfristig weiterhin unerlässlich.
Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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