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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes „Schützenredder“ wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 98 der Stadt Schleswig - Gebiet der ehemaligen Kleingartenanlage „Altstädter Schützenkoppel“, westlich Schützenredder, östlich Voßkuhl und südlich Dachsbau - beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 98 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

 

2.Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.05.2017 wurde seitens der Vorhabenträger ein erster Entwurf zur Gestaltungsplanung über das Wohnbaugebiet „Schützenredder“ präsentiert. Seitens des Ausschusses bestand Einvernehmen darüber, das notwendige Bauleitplanverfahren in Gang zu setzen.

 

 

3.Problemdarstellung

 

Die in Aussicht genommenen Flurstücke werden im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig als „Grünfläche Dauerkleingärten“ dargestellt. Eine gleichartige Grün-Ausweisung trifft auch der Landschaftsplan für die Stadt Schleswig. Die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben sind somit nicht vorhanden.

 

 

4.Lösungsmöglichkeiten

 

Dem Auftrag der Selbstverwaltung wird gefolgt und es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 98 zu fassen und damit das notwendige Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

Die angestrebte Entwicklung muss in planungsrechtlich angepasste Festsetzungen gekleidet werden. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) werden erfüllt. Es wird daher empfohlen, für den Bebauungsplan Nr. 98 das Aufstellungsverfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

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Anlagen

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