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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2018 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1.

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

 

1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

 

die Erträge

10.118.300

654.000

 

10.772.300

Euro

 

die Aufwendungen

9.894.800

1.253.200

 

11.148.000

Euro

 

der Jahresgewinn

223.500

 

223.500

-

Euro

 

der Jahresverlust

-

375.700

 

375.700

Euro

 

 

 

 

 

 

 

1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

4.648.500

1.276.000

 

5.924.500

Euro

 

die Auszahlungen

4.648.500

1.276.000

 

5.924.500

Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Es werden festgesetzt

von bisher

auf

 

 

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen auf

1.580.600

2.837.900

 

 

Euro

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

 

 

Euro

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.000.000

3.000.000

 

 

Euro

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Sachdarstellung

Gemäß § 12 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung S-H ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt.

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 vor.

 

Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 15. August 2007 erstellt. Er besteht aus:

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Zu Beginn des Jahres sind auf Grund verunreinigter Gärsubstrate (Speisereste) Kunststoffteilchen in die Schlei eingeleitet worden. Dadurch haben sich erhebliche Veränderungen bei den Umsatzerlösen und den Aufwendungen ergeben. Da diese einen erheblichen Einfluss auf das ursprünglich geplante Jahresergebnis und den Vermögensplan haben, ist der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 aufgestellt worden.

 

Grundlage des Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2018 bildet der Wirtschaftsplan 2018. Nach allen Veränderungen betragen im Nachtrag zum Erfolgsplan 2018 die Summe der Erträge 10.772.300 Euro und die Aufwendungen 11.148.000 Euro.

 

Somit ergibt sich ein Verlust in Höhe von 375.700 Euro.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2018 betragen 5.924.500 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von nunmehr 2.837.900 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Mitarbeiter/in der Abwasserentsorgung erhöht sich um eine Stelle.

 

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Anlagen

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