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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, mit dem anliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

Im Bereich hinter der Bebauung an der Moltkestraße und der Gartenstraße, nördlich der Schubystraße, befindet sich ein ca. 3.000 qm großes Grundstück, welches derzeit unbebaut ist. Die „Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung“ plant für dieses Grundstück den Neubau eines Hospizes mit acht bis zwölf Betten.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich alle mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zu tragen. Diese und weitere detaillierende Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.

 

Mit den vorliegenden Entwürfen der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung soll die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Anlagen

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