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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung einer Jugendkonferenz in der Fassung der Drucksache VO/2018/141 beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine der Ratsversammlung gemäß § 28 Nr. 2 GO vorbehaltene Entscheidung.

 

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses für die Vorberatung ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2.Sachdarstellung

Die Jugendkonferenz hat in mehreren Sitzungen und in weiteren Arbeitsgruppen die gewünschte Aktualisierung der Satzung erarbeitet.

 

Das Arbeitspapier wurde verwaltungsseitig kommunalverfassungsrechtlich angepasst.

 

Nach einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und der Jugendkonferenz hat letztlich die Jugendkonferenz auf ihrer Sitzung vom 27.08.2018 die nunmehr vorliegende Änderung einstimmig befürwortet.

 

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Anlagen

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