Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/160
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Wirtschaftsplan 2019 für die Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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21.11.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.12.2018
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Beschlussvorschlag
Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. | Es betragen |
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1.1 | Im Erfolgsplan |
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| die Erträge | 9.494.100 | Euro |
| Die Aufwendungen | 9.725.600 | Euro |
| Der Jahresverlust | 231.500 | Euro |
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1.2 | Im Vermögensplan |
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| die Einzahlungen | 7.997.900 | Euro |
| die Auszahlungen | 7.997.900 | Euro |
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2. | Es werden festgesetzt |
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2.1 | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen auf | 4.144.900 | Euro |
2.2 | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | Euro |
2.3 | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.000.000 | Euro |
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2019 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2019 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 15. August 2007 erstellt. Er besteht aus:
•dem Erfolgsplan,
•dem Vermögensplan,
•der Stellenübersicht,
•der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Die Anfang 2018 festgestellte Verunreinigung der Gärsubstrate und die daraus resultierende Einleitung von Kunststoffteilchen in die Schlei beeinflussen auch das Wirtschaftsjahr 2019. Es entstehen Aufwendungen, welche nicht in voller Höhe ansatzfähige betriebsbedingte Kosten darstellen und somit zu einem Verlust im Erfolgsplan 2019 führen.
Auf Grundlage der Abwassermengen auf Basis 2017 und 2018 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2019 die Summe der Erträge 9.494.100 Euro und die Aufwendungen 9.725.600 Euro.
In der Gebührenkalkulation wird die Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet, aber abzüglich der nicht in der Gebührenkalkulation ansatzfähigen Aufwendungen ergibt sich im Erfolgsplan 2019 ein Verlust in Höhe von 231.500 Euro.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2019 betragen 7.997.900 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.144.900 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung verändert sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018 nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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