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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird die geänderte Richtlinie für die Gewährung von Fahrtenzuschüssen in der Fassung der Drucksache VO/2019/021 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gemäß § 5 Ziffer 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände. 

 

2.Sachdarstellung

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat auf seiner Sitzung am 16.11.2017 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 8.700,00 Euro, nachdem im Jahr 2010 die Fahrtenzuschüsse komplett gestrichen wurden, für 2018 wieder einzuplanen.

 

Die geltenden Richtlinien stammen aus dem Jahr 2004.

 

3.Problemdarstellung

 

Die Richtlinien für die Gewährung von Fahrtenzuschüssen aus dem Jahr 2004 entsprechen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Kinder- und Jugendlichen sowie der Träger der Fahrten.

 

Insbesondere die geforderte Mindestteilnehmerzahl von 7 aus Schleswig sollte aufgrund des gesunkenen Verwaltungsaufwandes entfallen.

 

Ferner sollte eine Förderung von derzeit bis zu 2,50 Euro (zuzüglich einer Betreuungskraft für je angefangene 10 Jugendliche) auf 3,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in (inkl. Betreuungskräfte) festgelegt werden.

 

4.Lösungsmöglichkeiten

 

Durch den Beschluss der anliegenden Richtlinie werden den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Zeit Rechnung getragen.

 

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Anlagen

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