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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“, für den im anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Stadtteils St. Jürgen der Stadt Schleswig – Bereich zwischen Mozartstraße im Norden, Brautsee und Seekamp im Osten, Am Brautsee, Erlenweg und Johannistaler Weg im Süden und St. Jürgener Straße und Drei Kronen im Westen, beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufnahme in das Förderprogramm zu beantragen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse über städtebauliche Planungen und über sonstige städtebaurechtliche und andere Satzungen nach dem Planungsrecht für die Ratsversammlung vor.

 

 

2.Sachdarstellung

 

Mit der Vorlage Drucksache – VO/2018/187 wurde der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil St. Jürgen - Bereich zwischen Mozartstraße im Norden, Brautsee und Seekamp im Osten, Am Brautsee, Erlenweg und Johannistaler Weg im Süden und St. Jürgener Straße und Drei Kronen im Westen, beschlossen.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein erbittet nun auch ergänzend einen Beschluss über die Antragstellung zum Programm „Soziale Stadt“ herbeizuführen. Der Beschluss sollte wie folgt formuliert sein:

 

Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig beschließt die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufnahme in das Förderprogramm zu beantragen.

 

Der ergänzende Beschluss ist herbeizuführen und dem Ministerium in schriftlicher Form zuzuführen.

 

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Anlagen

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