Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/054
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Schleswig - Gebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.04.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
- Mit dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Schleswig – Gebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt – wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Frist vom 14.11.2018 bis zum 14.12.2018 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Die von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren weiter berücksichtigt.
ASF (Abfallbetriebe Schleswig-Flensburg)
Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren weiter berücksichtigt. Von der Ausweisung einer zentralen Sammelfläche für Müllbehälter wird abgesehen.
Kreis Schleswig-Flensburg
Nach Eingang der Stellungnahme wurde Kontakt zur unteren Bodenschutzbehörde aufgenommen.
Der Altlastenverdacht konnte durch eine Recherche mit Ortsbesichtigung ausgeräumt werden. Weitere Bodenuntersuchungen sind nicht erforderlich (Schreiben der unteren Bodenschutzbehörde an das SG Stadtplanung vom 14.02.2019).
A (Stellungnahme der Öffentlichkeit)
Die 45erRunde nimmt zu den Planungen wie folgt Stellung (Auszug aus dem Protokoll der 45er Runde vom 15.01.2019):
„Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 30 sieht lediglich eine Erhöhung um 2 Wohneinheiten vor. Aus Sicht der 45er Runde ist die Straße Polierteich geeignet, dies verkehrlich aufzunehmen.“
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Schleswig - Gebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt -, bestehend als der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der anliegenden Fassung gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Der rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 30 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die bestehende Bebauung am Kattsund und der Faulstraße.
Die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30 beabsichtigen, die dort befindlichen maroden Gebäude und Schuppen, die parallel zur Straße Kattsund positioniert sind und das Erscheinungsbild in diesem Bereich negativ prägen, gegen eine Neubebauung zu ersetzen. Zur Realisierung dieses Vorhabens müssen die bestehenden Baugrenzen geändert und auf die geplante Bebauung zugeschnitten werden. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.11.2017 vorgestellt und seitens der Ausschussmitglieder befürwortet.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplans wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen führten nach Prüfung und Abwägung nicht zu einer Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans.
Um für die angestrebte Nutzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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287,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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323,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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261,3 kB
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