Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/088
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 - Auf der Freiheit (Westteil) - für das Gebiet zwischen der Fjordallee im Westen und der Pionierstraße im Norden und Osten und der Schlei im Südosten -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.06.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für das Gebiet zwischen der Fjordallee im Westen und der Pionierstraße im Norden und Osten und der Schlei im Südosten den Bebauungsplan Nr. 103 - Auf der Freiheit (Westteil) – aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Pionierhafens und der übrigen Bebauung im Norden (vorwiegend Wohnen) zu schaffen. Das bedeutet, dass neben der Anpassung der vorbereitenden auch die verbindliche Bauleitplanung angeschoben werden muss.
Folgende Vorhaben sind derzeit in Planung:
Die ehemalige Hafenanlage auf dem Kasernengelände soll umgenutzt werden und insbesondere für Feriengäste zur Verfügung gestellt werden. Es werden Ferienwohnungen sowohl zu Wasser als auch an Land errichtet. Zusätzlich werden sechs Gebäude errichtet, die in Anlehnung an die Strandvillen (B-Plan 83B) den städtebaulichen Leitgedanken weiter verfolgen sollen.
Der nördliche Teil des Geltungsbereiches dient vorwiegend der Wohnbebauung. (Senioren, allgemeines Wohnen sowie ergänzende dem Gebiet dienende Nutzungen). Zwischen der Bebauung im Norden und der im Süden wird ein kleiner Park („Central Park“) errichtet. Durch das gesamte Gebiet wird der Schleiwanderweg fortgeführt, der entlang der Schlei von Westen kommend durch den „Pionierhafen“ geleitet wird und in Zukunft zwischen dem Ufer der Schlei und den sechs neuen Gebäuden in Richtung Osten verlaufen soll. Im Westen soll eine Krananlage für den Schleswiger Stadthafen entstehen.
Alle Vorhaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein durchdachtes Gesamtkonzept.
Für die gesamte Fläche „Auf der Freiheit“ wurde ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt, der durch die Vorhaben berücksichtigt wird: Die Erschließung erfolgt fingerartig von Norden nach Süden mit einer aufgelockerten Bebauung. Die dem Rahmenplan folgenden Grünzäsuren zwischen den Bebauungsquartieren prägen das neu zu entwickelnde Stadtteilquartier.
3.Problemdarstellung
Nachdem der Investor für die Flächen „Auf der Freiheit“ abgesprungen ist und einen Großteil der Flächen an verschiedene Investoren veräußert hat, konnte die Entwicklung „Auf der Freiheit“ nicht vorangehen. Die geplanten Vorhaben waren somit nicht mehr umsetzbar. Inzwischen liegen Konzepte und Planungen vor, die den Zielen der Stadt Schleswig gerecht werden.
4.Handlungsbedarf
Um das Gebiet baulich zu entwickeln ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtlichen Festsetzungen um.
5.Finanzierung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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241,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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443,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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