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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke

–Umweltdienste- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2018 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 97.728,99 Euro soll mit 48.900,00 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt und mit 48.828,99 Euro in die allgemeine Rücklage der Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste- eingestellt werden.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt den Jahresabschluss für das Jahr 2018 für die Schleswiger Stadwerke – Umweltdienste – vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke – Umweltdienste – wurde durch

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vetreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste – erörtern.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke – Umweltdienste – schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 97.728,99 €uro ab.

 

Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzgeben, den Gewinn in Höhe von 48.900,00 €uro an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 48.828,99 €uro bei den Umweltdiensten zur Eigenkapitalbildung zu belassen und in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Schleswiger Stadtwerke – Umweltdienste – unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig kann erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zum Prüfungsbericht getroffen hat. Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung, alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrecnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.

 

Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.

 

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Anlagen

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