Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/103
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2018 sowie den Lagebericht 2018 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH festzustellen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 841.560,86 € festzustellen.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 841.560,86 € in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer, Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2019 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.
Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll – wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat – weiter verfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen in Breitband und erforderlichen Netzausbau zwingend geboten um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten. Diese Auffassung wird auch durch den Gesellschafter Stadt Schleswig getragen, der auf der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2017 beschlossen hat, auf eine Gewinnablieferung zu verzichten und die Gewinne für den Breitbandausbau als Eigenfinanzierungsmittel zu verwenden.
Daneben steht eine erhebliche Sanierungs- und Erneuerungsinvestition im Fjordarium an, für die weitere Eigenmittel notwendig sind.
Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen. Unter diesen Gesichtspunkten hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss erstellt und einen Gewinnverwendungsvorschlag formuliert.
Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH zukünftig weiter vorzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Geschäftsführung die ihr gemäß § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages zugewiesene Kompetenz bis zu 50 % des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen einzustellen, ausgeübt. Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.683.121,72 Euro wurden 841.560,86 Euro in die Gewinnrücklagen eingestellt, so dass der oben genannte Bilanzgewinn von 841.560,86 Euro ausgewiesen wird.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 841.560,86 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Der in die Gewinnrücklagen eingestellte Betrag in Höhe von 841.560,86 Euro soll in den nächsten Jahren wieder zur Eigenkapitalzuführung der Stadtwerke verwendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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528,6 kB
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