Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/104
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke GmbH
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2018 sowie den Lagebericht 2018 der Schleswiger Stadtwerke GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Auszahlung des Jahresüberschusses soll zum 16. September 2019 erfolgen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH wurde von Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2019 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.
Der Neuaufbau des Geschäftsbetriebes Breitbandversorgung belastet das Jahresergebnis 2018. Grund hierfür sind im Wesentlichen die Vorlaufkosten aus Personal- und Dienstleis-tungen bis zum ertragswirksamen Zufluss der Einnahmen aus den abgeschlossenen Kundenverträgen. Für den zwischen den Stadtwerken und der BZV abgeschlossenen Vertrag konnte im Berichtsjahr der erste Bauabschnitt abgerechnet werden. Aus dem sonstigen laufenden und wiederkehrenden Geschäftsbetrieb konnte wie in den Vorjahren ein zufriedenstellendes Ergebnis bei den Stadtwerken erzielt werden.
Auf Grundlage des zwischen der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH und der Schleswiger Stadtwerke GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 19. November 2002 in der Fassung vom 10. November 2014 wird der Jahresüberschuss der Organgesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in voller Höhe an die Organträgerin Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH abgeführt. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Verwendung des Jahresergebnisses nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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(wie Dokument)
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707,4 kB
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