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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)        Es wird der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 der Schleswiger Stadtwerke

-Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung geneh­migt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1.

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

 

1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

 

die Erträge

9.494.100

 

 

9.494.100

Euro

 

die Aufwendungen

9.725.600

 

 

9.725.600

Euro

 

der Jahresgewinn

-

 

 

-

Euro

 

der Jahresverlust

231.500

 

 

231.500

Euro

 

 

 

 

 

 

 

1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

7.997.900

 

4.461.300

3.536.600

Euro

 

die Auszahlungen

7.997.900

 

4.461.300

3.536.600

Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Es werden festgesetzt

von bisher

auf

 

 

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen auf

4.144.900

553.600

 

 

Euro

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

 

 

Euro

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.000.000

3.000.000

 

 

Euro

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

 

Gemäß § 12 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung S-H ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt.

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 vor.

 

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 der Schleswiger Stadtwerke

-Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 15. August 2007 erstellt. Er besteht aus:

 

dem Erfolgsplan,

dem Vermögensplan,

der Stellenübersicht,

Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan bleibt im 1. Nachtrag unverändert.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2019 betragen 3.536.600 Euro.

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von nunmehr 553.600 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung bleibt unverändert.

 

 

 

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Anlagen

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