Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk IIIWahl der stellvertretenden Schiedsfrau bzw. stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsbezirk IIIWahl der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk IV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen
- Herrn Hans-Werner Jarmer, Berliner Straße 72, 24837 Schleswig, zum Schiedsmann für den Schiedsbezirk III
- Herrn Volkert Stallbaum, Dachsbau 17, 24837 Schleswig, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk III
- Herrn Hans Vahlbruch, Schwanenwinkel 3, 24837 Schleswig, zum Schiedsmann für den Schiedsbezirk IV
zu wählen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.
2.Sachdarstellung
Die Amtszeit des Schiedsmannes III, Herrn Hans-Werner Jarmer, des stellvertretenden Schiedsmannes des Schiedsbezirks III, Herrn Volkert Stallbaum, sowie des Schiedsmannes des Schiedsbezirkes IV, Herrn Hans Vahlbruch, laufen im August 2019 aus.
Im Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 1/2019 vom 4. Februar 2019 wurde daher bekannt gemacht, dass die entsprechenden Ämter neu zu besetzen sind.
Bis zum Bewerbungsschluss (8. März 2019) sind keine Bewerbungen eingegangen. Auf Nachfrage teilten Herr Jarmer, Herr Stallbaum und Herr Vahlbruch mit, dass sie bereit sind, bei einer Wiederwahl durch die Ratsversammlung ihre Ämter für eine weitere Amtszeit (5 Jahre) auszuführen. Beim Amtsgericht Schleswig wurde schriftlich nachgefragt, ob Bedenken bestehen. Dieses ist nicht der Fall.
