Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass der 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.09.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.09.2019
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.
Der Hauptausschuss ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.
2.Sachdarstellung
Die Änderung der Mustersatzung für Schleswig-Holstein macht eine Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Schleswig erforderlich. Dazu kommen Anpassungen, die sich aus der laufenden Anwendung einzelner Paragrafen ergeben. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend kurz erläutert:
Zu § 1: Verwendung des Stadtwappens
In der laufenden Anwendung hat sich eine genehmigungsfreie Verwendung als nicht zielführend erwiesen. Es werden zunehmend kommerzielle Nutzungen beantragt. Eine Gesamtübersicht über die Verwendungen geht verloren. Die Wappen vergleichbarer Mittelstädte sind in der Regel ebenso genehmigungspflichtig.
Zu § 10 Abs. 2 Nr. 8 und § 11 Abs. 2 Nr. 11: Annahme von Erbschaften
Übernahme aus der Mustersatzung und bisher nicht geregelt.
Zu § 11 Abs. 2 Nr. 1: Textanpassung
Übernahme aus der Mustersatzung.
Zu § 11 Abs. 2 Nrn. 1 und 2: Begrenzung 25.000,-- €
Die Höhe der Beteiligung war bisher nur relativ jedoch nicht absolut begrenzt.
§ 17 Abs. 1 und 2: Textanpassung
Übernahme aus der Mustersatzung (Anpassung an die DSGVO).
§ 18 Abs. 2: Friständerung
Anpassung an die aktuelle gesetzliche Vorgabe.
§ 18 Abs. 4: Textergänzung
Übernahme aus der Mustersatzung.
Zur besseren Vergleichbarkeit ist dieser Vorlage eine Gesamtübersicht aller Veränderungen zur derzeit gültigen Hauptsatzung beigefügt (Synoptische Darstellung).
Entgegen der geäußerten Erwartung in der Drucksache VO/2018/185, dass ggf. noch Änderungen im Zusammenhang mit der Bekanntmachungsverordnung (Anpassung der Bekanntmachungsform) zu erwarten sind, erfolgen diese nicht mehr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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50,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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