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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 7. Nachtragssatzung in der Fassung der Drucksache VO/2019/127 zu ändern.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

Der Hauptausschuss ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

2.Sachdarstellung

Die Änderung der Mustersatzung für Schleswig-Holstein macht eine Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Schleswig erforderlich. Dazu kommen Anpassungen, die sich aus der laufenden Anwendung einzelner Paragrafen ergeben. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend kurz erläutert:

 

Zu § 1: Verwendung des Stadtwappens

In der laufenden Anwendung hat sich eine genehmigungsfreie Verwendung als nicht zielführend erwiesen. Es werden zunehmend kommerzielle Nutzungen beantragt. Eine Gesamtübersicht über die Verwendungen geht verloren. Die Wappen vergleichbarer Mittelstädte sind in der Regel ebenso genehmigungspflichtig.

 

Zu § 10 Abs. 2 Nr. 8 und § 11 Abs. 2 Nr. 11: Annahme von Erbschaften

Übernahme aus der Mustersatzung und bisher nicht geregelt.

 

Zu § 11 Abs. 2 Nr. 1: Textanpassung

Übernahme aus der Mustersatzung.

 

Zu § 11 Abs. 2 Nrn. 1 und 2: Begrenzung 25.000,-- €

Die Höhe der Beteiligung war bisher nur relativ jedoch nicht absolut begrenzt.

 

§ 17 Abs. 1 und 2: Textanpassung

Übernahme aus der Mustersatzung (Anpassung an die DSGVO).

 

§ 18 Abs. 2: Friständerung

Anpassung an die aktuelle gesetzliche Vorgabe.

 

§ 18 Abs. 4: Textergänzung

Übernahme aus der Mustersatzung.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit ist dieser Vorlage eine Gesamtübersicht aller Veränderungen zur derzeit gültigen Hauptsatzung beigefügt (Synoptische Darstellung).

 

Entgegen der geäußerten Erwartung in der Drucksache VO/2018/185, dass ggf. noch Änderungen im Zusammenhang mit der Bekanntmachungsverordnung (Anpassung der Bekanntmachungsform) zu erwarten sind, erfolgen diese nicht mehr.

 

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Anlagen

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