Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern aus Organisationen in den Seniorenbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, folgende Personen aus dem Kreis der Organisationen als Mitglieder des Seniorenbeirates zu wählen:
Gruppe der Organisationen | Organisation | Mitglied Seniorenbeirat |
Wohlfahrtseinrichtungen | AWO Ortsverein Schleswig | Karsten Reimer Stellvertreterin: Anke Frühling |
Pflegeeinrichtungen/ Heimbeiräte | Stiftung Diakoniewerk Kropp | Ralf Christiansen Stellvertreterin: Angelika Panitz |
Beratungsstellen | Schleswiger Pflegeverbund | Kirsten Schmidt Holländer |
Kulturelle Vereine, Verbände, Gruppen | Kulturzentrum Schleswig e. V. | Hans Peter Scheibel |
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja
1.Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates.
2.Sachdarstellung
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom15.12.2014 die Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates erlassen. Die Satzung trat am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 1/2015 vom 16.02.2015) am 17.02.2015 in Kraft. Weiterhin wurde am 2. April 2019 eine Nachtragssatzung erlassen, die im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 7/2019 vom 29.04.2019 veröffentlicht wurde und am 30.04.2019 in Kraft getreten ist.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Schleswig wurden Seniorinnen und Senioren über die Presse zur Kandidatur aufgerufen. Zeitgleich wurde bei den verschiedenen Organisationen in Schleswig für die mögliche Benennung von Mitgliedern geworben.
Letztendlich wurden insgesamt 4 Delegierte (+2 Stellvertreter/-innen) unterschiedlicher Organisationen gemeldet, um aktiv im Seniorenbeirat mitarbeiten zu können.
Gem. § 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates werden die Mitglieder des Seniorenbeirates aus dem Kreis der Organisationen von der Ratsversammlung gewählt.
Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre.
Ergänzender Hinweis:
Sofern man nicht von einer Organisation benannt wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit Mitglied des Seniorenbeirates zu sein. Es können bis zu neun freie Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt werden. Bewerben konnten sich grundsätzlich jede Einwohnerin/jeder Einwohner, die oder der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz Schleswig gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Alle 8.295 Wahlberechtigten wurden im Mai per Brief zur Teilnahme an der Seniorenbeiratswahl aufgefordert. 2.862 Wahlberechtigte nahmen an der Wahl teil. Es lagen 2.537 gültige und 108 ungültige Stimmengaben vor. Das Wahlergebnis wurde zwischenzeitlich öffentlich bekanntgemacht.
